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II. Öffentliche Versicherung.
Über den Verband hinaus ist die Rückversicherungsfrage in der Weise
geregelt, daß der Verband von den ihm von den Einzelanstalten überwiesenen
Exzedenten wiederum nur einen Teil in eigener Deckung behält,
den Rest aber in Rückversicherung bei seinem Rückversicherungsorgan gibt.
Der Verband haftet der Einzelanstalt für die ihm überwiesenen
Exzedenten. Deckung hierfür findet er seinerseits für seinen Selbstbehalt
in der von den angeschlossenen Anstalten übernommenen Solidarhaft, für
die in Rückdeckung gegebenen Summen aus dem Rückversicherungsvertrage
mit seinem Rückversicherungsorgan. Die Funktionen des Rückversicherungsorgans
wurden der neugegründeten Rückversicherungs-Aktiengesellschaft
„Deutschland" übertragen, deren ursprüngliches Aktienkapital von
1 Mill. Mk. inzwischen auf 3 Mill. Mk. erhöht worden ist 1 .
Jede einzelne Lebensversicherungsanstalt ist mit einem volleingezahlten
Stammkapital von 1 Mill. Mk. ausgestattet worden. Die öffentliche
Lebensversicherung verfügt also zurzeit mit ihren sechs Anstalten und der
Rückversicherungs-Aktiengesellschaft über Garantiemittel in Höhe von insgesamt
9 Mill. Mk.
Der Verband öffentlicher Lebensversicherungsanstalten in Deutschland
ist von den verbundenen Anstalten zum Zwecke des Betriebs der unmittelbaren
Versicherung mit einem Stammkapital von 1^/s Mill. Mk.
ausgestattet worden, welches er in den ersten 5 Jahren überhaupt nicht,
von da an mit 3 1 k°lo zu verzinsen hat. Das Stammkapital ist zu
einem Drittel in bar und zu zwei Dritteln in Schuldversprechen im Sinne
des ß 780 B.G.B. geleistet worden, welche jederzeit auf Verlangen des
Verbandes einzulösen sind. Mit Genehmigung des Ministers des Innern
kann das Stammkapital jederzeit erhöht werden.
Die öffentlichen Lebensversicherungsanstalten betreiben alle Arten
der Lebens- und Rentenversicherung, insbesondere die reine und die gemischte
Todesfallversicherung gegen lebenslängliche, abgekürzte oder einmalige
Prämienzahlung, die Versicherung zu festem Termin, die Erlebensfall-
sowie die Leibrentenversicherung. Für Anfang des Jahres 1913
ist die Ausnahme der kleinen Lebensversicherung ohne ärztliche Untersuchung
mit Wochen- und Monatsprämien (Volksversicherung) geplant.
Von besonderer Bedeutung für die Durchführung der öffentlichen
Lebensversicherung ist die sogenannte Tilgungsversicherung, die eine Verbindung
von Lebensversicherung und Entschuldung erstrebt. Diese Tilgungs-1
Der Verband hat sich bei der Verwaltung dieser Gesellschaft ein weitgehendes
Bestimmungsrecht gesichert.