Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Verb. öff. Leb.-Vers.-Anst. in Deutschl., Die öffentlich-rechtliche Lebensversicherung. 293 
Versicherungsunternehmungen nicht eine entsprechende Verpflichtung durch 
Gesetz auferlegt ist." 
Hiervon haben die zuständigen Ministerien Gebrauch gemacht, in 
dem sie verfügten, daß solange und soweit den Privaten Versicherungs 
unternehmungen nicht eine entsprechende Verpflichtung durch Gesetz auf 
erlegt ist, der Verband bzw. die Anstalten von dem jährlichen Zu 
wachs der Prämien- und Gewinnreserven bis zum 24. November 1920 
höchstens ein Zwanzigstel und von da ab höchstens ein Zehntel in den 
bezeichneten Anleihen anzulegen haben. Die genaue Festsetzung des inner 
halb der angegebenen Höchstsätze anzulegenden Teiles der Prämien- und 
Gewinnreserven bleibt vorbehalten. 
Für die Anlage des Vermögens nehmen die öffentlichen Lebens 
versicherungsanstalten gegenüber der Privatassekuranz einen entgegen 
gesetzten Standpunkt ein. Während die Privatgesellschaften bei ihren 
aktiven Kreditgeschäften, dem Ausleihen ihrer Kapitalien, möglichste 
Zentralisation der Anlagewerte anstreben, wollen die öffentlichen Lebens 
versicherungsanstalten ihre Leihgelder ausschließlich denjenigen Kreisen 
zuführen, in und von denen sie als Prämien ausgebracht wurden. Die 
Privatassekuranz befriedigt durch die Zentralisation ihrer Leihkapitalien 
nur das Kreditbcdürsnis der Großstädte. Ende 1909 waren z. B. von 
den privaten Lebens- und llnfallversicherungsgesellschasten 3680 Mill. Mk. 
in Deckungshypotheken angelegt worden *, also in Hypotheken, die nach 
den Prämienreservcregistcrn zur Sicherheit für die Prämienreserve dienen. 
Von diesen 3680 Mill. Mk. entfielen 3637,9 Mill. Mk. oder 98,9 °/o 
auf städtische Hypotheken. Von den städtischen Hypotheken entfielen 
58,9°/« allein am Hypotheken in Großberlin. Die öffentlichen Lebens 
versicherungsanstalten werden bei ihren Kapitalanlagen den Grundsatz der 
Dezentralisation verfolgen, um der Kapitalabwanderung vom platten Land . 
nach den Städten, insbesondere nach den großen Industriezentren und 
speziell nach Großbcrlin, entgegenzuwirken. 
Die von den einzelnen Provinzialanstalten sowie vom Verband 
erzielten Überschüsse kommen satzungsgemäß ausschließlich den Versicherten 
zugute. 
i Der von den Unfallversicherungsgcsellschaften aufgebrachte Kapitalbetrag ist 
im Vergleich zn dem von den Lcbcnsversichcrungsgesellschaften aufgebrachten Teil 
verschwindend klein, so daß die nachfolgend mitgeteilten Zahlen ein nahezu richtiges 
Bild von den Kapitalanlagen der privaten Lebensversicherungsgefellschaften geben.
	        
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