Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

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8. Die öffentliche Schadenversicherung. 
Von 
Kgl. Sachs. Negierungsrat P.^Damm-Dresden. 
Vorbemerkung 1. 
Das Zahlenmaterial der nachfolgenden Ausführungen entstammt in der Haupt 
sache den alljährlich veröffentlichten Berwaltungsberichten der öffentlichen Schaden 
versicherungsanstalten ; zum kleineren Teil ist es auf den von den einzelnen Anstalten 
auf Anfrage gegebenen Auskünften aufgebaut. Weiteres Oucllenmaterial lieferten 
die von dem „Verbände öffentlicher Feuerversichernngsanstalten in Deutschland" zu 
Kiel herausgegebenen „Jahrbücher" und die in dem amtlichen Organ jenes Ver 
bandes. der „Zeitschrift für Vcrsichernngswesen und Feuerschutz, Mitteilungen für die 
öffentlichen Feuerversichcrungsanstalten" alljährlich bekanntgegebene Zusammen 
stellung der Geschäftsergebnisfe. 
Vorbemerkung 2. Gebrauchte Abkürzungen. 
ö. F.A. — öffentliche Feuerversicherungsanstalten. 
Zw.A. — Zwangsversicherungsanstalten, d. h. öffentliche Feuerverficherungs- 
anstalten mit gesetzlich festgelegtem unmittelbarem oder mittelbarem Beitrittszwang 
(Zwang oder Monopol). 
N.Zw.A.^ Nichtzwangsanstalten, d. h. diejenigen öffentlichen Fenerversichernngs- 
anstalten, bei denen völlige Freiwilligkeit des Beitritts besteht. 
Das Deutsche Reich ist eines der wenigen Länder der Erde, in denen 
die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften betriebenen Schadenversicherungs 
unternehmungen einen gewichtigen Anteil an der Gesamtdeckung des 
innerhalb der Reichsgrenzeu befindlichen Sachvermögens haben. 
Die von öffentlich-rechtlichen Schadenversicherungsanstalten in Deutsch 
land betriebene Versicherungsart ist in der Hauptsache die Feuer 
versicherung (Versicherung gegen Brand, Blitzschlag und Explosion). 
Nur in wenigen Bundesstaaten (in Bayern, Sachsen, Württemberg, 
Baden, Hessen und Schwarzburg-Sondershausen) bestehen außerdem
	        
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