Full text: Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

P. Damm, Die öffentliche Schadenversicherung. 
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Aus dieser kurz dargelegten geschichtlichen Entwicklung des heutigen 
deutschen öffentlichen Feuerversicherungswesens heraus sind die allen 
ö. F.A. durch Gesetz oder Satzung auferlegten, für die Beurteilung ihrer 
volkswirtschaftlichen Stellung bedeutsamen Aufgaben verständlich, die 
darin gipfeln, durch geeignete Maßnahmen 12 zur Sicherung des Grund 
kredits beizutragen, die Versicherung nicht zu Erwerbszwecken zu be 
treiben, die etwa erzielten Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben 
nur zugunsten der Versicherungsnehmer und zur Förderung der Feuer 
sicherheit in ihrem Gebiete zu verwenden und alle ihnen angebotenen 
Gebäuderisiken mit geringen Ausnahmen in Deckung nehmen zu müssen 
(Annahmepflicht). Diese letztgenannte Pflicht ist eines der wesentlichsten 
Unterscheidungsmerkmale der ö. F.A. von den privaten Versicherern; sie 
bedeutet infolge ihres erheblichen Einflusses auf die Zusammensetzung der 
den Anstalten zufließenden Risikengruppen eine starke versicherungs 
technische Belastung dieser Anstalten. 
Dem vielgestaltigen, volkswirtschaftlich wichtigen Aufgabenkreise ent 
spricht der umfangreiche Anteil der deutschen ö. F.A. an der Deckung 
des inländischen versicherten Sachvermögens, das zurzeit den erheblichen 
Betrag von 220 Milliarden übersteigen dürfte. An dieser Deckung be 
teiligten sich fünf Gruppen von Feuerversicherungen: Deutsche private 
Aktiengesellschaften, deutsche private große Gegenseitigkeitsaustalten, aus 
ländische private Gesellschaften, deutsche auf ein kleines örtliches Gebiet 
beschränkte private Gegenseiiigkeitsvereine und die deutschen ö. F.A- 
Diese Gruppen versicherten Ende 1909 13 * * an deutschen Sachwerten: 
Die deutschen Aktiengesellschaften rund . 93 Milliarden Mk. 
Die deutschen großen Gegenseitigkeits- 14 
austasten rund 15 „ „ 
Die ausländischen Aktiengesellschaften . . 13 „ „ 
12 z. B. Taxzwang zum Zwecke der Verhütung der für die Hypotheken- 
gläubiger schädlichen Überversicherung, Aufrechterhaltung der Gebäudeversicherung zu 
gunsten der Hypothekenglüubiger auch bei nicht pünktlicher Prämienzahlung und bei 
Besitzwechfel, Erschwerung des Rücktritts der Anstalten ohne Beitrittszwang von 
Gebäudeversicherungsverträgen bei Verletzung der gesetzlichen Anzcigepflicht über die 
durch das V.V.G. zulässigen Grenzen hinaus und anderes mehr. 
13 Endgültige Zahlen für spätere Jahre standen bei Drucklegung noch nicht 
zur Verfügung. 
" Nach der amtlichen Statistik des deutschen Kaiserlichen Aufsichtsamts für 
Privatversicherung.
	        
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