Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

P.  Damm,  Die  öffentliche  Schadenversicherung.

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Aus  dieser  kurz  dargelegten  geschichtlichen  Entwicklung  des  heutigen
deutschen  öffentlichen  Feuerversicherungswesens  heraus  sind  die  allen
ö.  F.A.  durch  Gesetz  oder  Satzung  auferlegten,  für  die  Beurteilung  ihrer
volkswirtschaftlichen  Stellung  bedeutsamen  Aufgaben  verständlich,  die
darin  gipfeln,  durch  geeignete  Maßnahmen  12  zur  Sicherung  des  Grundkredits ­
  beizutragen,  die  Versicherung  nicht  zu  Erwerbszwecken  zu  betreiben, ­
  die  etwa  erzielten  Überschüsse  der  Einnahmen  über  die  Ausgaben
nur  zugunsten  der  Versicherungsnehmer  und  zur  Förderung  der  Feuersicherheit ­
  in  ihrem  Gebiete  zu  verwenden  und  alle  ihnen  angebotenen
Gebäuderisiken  mit  geringen  Ausnahmen  in  Deckung  nehmen  zu  müssen
(Annahmepflicht).  Diese  letztgenannte  Pflicht  ist  eines  der  wesentlichsten
Unterscheidungsmerkmale  der  ö.  F.A.  von  den  privaten  Versicherern;  sie
bedeutet  infolge  ihres  erheblichen  Einflusses  auf  die  Zusammensetzung  der
den  Anstalten  zufließenden  Risikengruppen  eine  starke  versicherungstechnische ­
  Belastung  dieser  Anstalten.
Dem  vielgestaltigen,  volkswirtschaftlich  wichtigen  Aufgabenkreise  entspricht ­
  der  umfangreiche  Anteil  der  deutschen  ö.  F.A.  an  der  Deckung
des  inländischen  versicherten  Sachvermögens,  das  zurzeit  den  erheblichen
Betrag  von  220  Milliarden  übersteigen  dürfte.  An  dieser  Deckung  beteiligten ­
  sich  fünf  Gruppen  von  Feuerversicherungen:  Deutsche  private
Aktiengesellschaften,  deutsche  private  große  Gegenseitigkeitsaustalten,  ausländische ­
  private  Gesellschaften,  deutsche  auf  ein  kleines  örtliches  Gebiet
beschränkte  private  Gegenseiiigkeitsvereine  und  die  deutschen  ö.  F.A-Diese
  Gruppen  versicherten  Ende  1909  13  *  *  an  deutschen  Sachwerten:
Die  deutschen  Aktiengesellschaften  rund  .  93  Milliarden  Mk.
Die  deutschen  großen  Gegenseitigkeits-  14
austasten  rund  15  „  „
Die  ausländischen  Aktiengesellschaften  .  .  13  „  „

12  z.  B.  Taxzwang  zum  Zwecke  der  Verhütung  der  für  die  Hypothekengläubiger
  schädlichen  Überversicherung,  Aufrechterhaltung  der  Gebäudeversicherung  zugunsten ­
  der  Hypothekenglüubiger  auch  bei  nicht  pünktlicher  Prämienzahlung  und  bei
Besitzwechfel,  Erschwerung  des  Rücktritts  der  Anstalten  ohne  Beitrittszwang  von
Gebäudeversicherungsverträgen  bei  Verletzung  der  gesetzlichen  Anzcigepflicht  über  die
durch  das  V.V.G.  zulässigen  Grenzen  hinaus  und  anderes  mehr.
13  Endgültige  Zahlen  für  spätere  Jahre  standen  bei  Drucklegung  noch  nicht
zur  Verfügung.
"  Nach  der  amtlichen  Statistik  des  deutschen  Kaiserlichen  Aufsichtsamts  für
Privatversicherung.
            
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