Full text: Preußisches Landbuch

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samen Beschlusse des Stadt-Pfarrers und der Ortsbehörde die be 
dürftigen Schullinder sowohl aus der Stadt als vom Lande, von den 
Zinsen des ihnen zufallenden Erbthcils mit nöthigen Schuhen, Strümpfen 
und Schulbüchern unterstützt werden sollten; b) die Neinerzer frommen, 
rechtschaffenen und sehr bedürftigen Stadt-Armen, sie mögen einzelne 
Personen oder Familien sein. Die Universal-Erben participiren zu 
glelchen Theilen. Der Nachlaß betrug gegen 9000 Thlr. 
Brend elsches Bermächtniß. 
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davon 1000 Thlr. zur Errichtung einer Kranken-Anstalt und die Zinsen 
von den andern 1000 Thlr. zu einem Stipendium für arme katholische 
Studirende der Theologie aus Kosel verwendet würden. ' 
Brettschnei bersche Stiftung in Naumburg a. B. 
Der katholische Pfarrer Brettschneider begründete im Jahre 1828 
auf einem vom Staat dazu überwiesenen Grundstücke eine Anstalt zur 
Aufnahme alter und armer Personen katholischer Religion, deren 6 in 
der Anstalt freie Wohnung, Heizung, Licht und außerdem jeder monat 
lich 1 Thlr. baar erhalten sollten. Ein Kapital von 3000 Thlr. sollte 
zur Deckung der Kosten der Unterhaltung der Stiftung dienen. 
Karl Fr. v. Brietzke, 
Major, bestimmte mittest Testaments vom 14. Februar 1803 nnd 
Kodizill vom 15. März nnd 20. April 1805, daß auf dem Ritter- 
gute Bronko bei Kalau ein unablösbares Kapital von (>000 Thlr. 
Gold gegen vier Procent Zinsen radicirt, der Zinsbetrag aber jährlich 
zu Stipendien für adliche lehnsfähige studirende oder sich dem Militär- 
stande widmende v. Brietzkesche Familienglieder aus den Häusern 
Ķ u ob l auch und Behnsdorf mitRosenth al verwendet; der Ueberschnß 
endlich dem Kapital zugeschlagen werden solle. Da letzteres hierdurch 
auf mehr als 25,000 Thlr. angewachsen ist, so sind unter den zur 
Zeit bekannten Mitgliedern der v. Brietzke scheu Familie Berhand- 
ungen im Gange, wonach das gcsammte Stiftungskapital unter die 
. ¡ ^ķb - Kn oblauchsche und v. Brietzke-B ehn sdorf-Ro sen- 
ìnfiviJrî vertheilt, der Zinsgcwinn innerhalb beider Linien 
©citfttUvv, spendier, für Söhne der Familienglieder, event, ihrer 
kapitale 'uaà"' .^"wendet, der etwanigc Ueberschnß dem Stiftungs- 
die and^^ .^ñen, letzteres aber beim Ausstcrben der einen Linie auf 
gericht zu Lübbes" ® ic ruständige Gerichtsbehörde ist das Kreis 
ln- frX nx , Adolph v. Brockhansen, 
oefîen âttjfc« zum Unterhalte der Alten und Kranken in Rützcnhag 
unb Partim Dcmcnbct mcTbcn foücn. DcT ifbcgmoHgc b 
Drts hat die Verwaltung des Kapitals
	        
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