Schriftliche Arbeiteranforderungen mittels feststehender
Vordrucke bilden die Unterlage für Neueinstellungen. Die
Annahmestelle sei nah am Fabriktor gelegen und so unter-
teilt, daß niemals vorsprechende Neulinge mit gerade Ent-
lassenen zusammentreffen. Die fachliche und allgemeine
Eignung hat jeder durch seine „Papiere“, Zeugnisse, Ar-
beitsbescheinigungen oder Arbeitsbücher, seine Person durch
die Invalidenkarte auszuweisen. Nähere Prüfungen sind je
nach Zweck und Sonderfall verschieden, von der einfachen
Befragung durch den Aufnahmebeamten oder Betriebsinge-
nieur bis zur umständlichen psychotechnischen Eignungs-
prüfung. Nie versäume man durch etliche persönliche Fra-
gen oder eine kurze scheinbar absichtslose Plauderei von
vornherein eine gewisse menschliche Beziehung herzustellen.
Derartige Kleinigkeiten machen in ihrer Summe das aus, was
als „Geist“ eines Betriebes von ungeheurer Bedeutung für
Arbeitslust und Leistung ist.
jeder Neueintretende wird in eine Kartei aufgenommen,
die alle Daten für die Betriebsleitung wie für die Lohnver-
rechnung und die gesetzlichen Abzüge enthält, nämlich:
Name, Alter, Wohnung, Kontrollnummer,
Familienstand und Kinderzahl,
Beruf und Werkstatt, in der die Beschäftigung erfolgt,
Eintritts- und Austrittsdatum,
Wie oft und wann schon früher im Werk tätig,
Lohn- und Versicherungsklasse,
Prämien, Strafen, Bemerkungen.
Hierauf erhält er eine Kontrollnummer, mit der er beim
Eintritt und Verlassen des Grundstücks, meist durch Zeit-
stempeluhren überwacht wird und unter der er sein Werk-
zeug, Geräte und Zeichnungen, unter Umständen Berufs-
kleidung usw. abzufordern hat. Bei der Arbeitsführung
spielt diese Kontrollnhnummer eine bedeutende Rolle (s.
Seite 77). Schließlich wird ihm gegen Quittung eine Ar-
beitsordnung übergeben, die er als bindenden Arbeitsvertrag
zwischen dem Werk und sich anzuerkennen hat.
Die Arbeitsordnung. Die Arbeitsordnung bildet
demnach die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses.