Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

Zusammenfassung.

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Hunderte  von  Millionen  Mark,  die  von  den  Versicherungsträgern
(namentlich  der  Reichsinvalidenversicherung  und  den  öffentlichen  Feuerversicherungsanstalten) ­
  als  Darlehen  an  Gemeinden  gegeben  sind,  ferner
auch  die  kleineren  Beträge,  die  als  Sparkassenguthaben  ausgewiesen  sind.
Im  ganzen  dürften  mindestens  5  Milliarden  Mark  in  Bodenleihe  ausgegeben ­
  sein.  (Nicht  gerechnet  die  1 U  Milliarde  für  die  Anlage  in
eigenem  Grundbesitz.)  Diese  Summe  dürfte  im  nächsten  Jahrzehnt  noch
eine  gewaltige  Steigerung  erfahren.  Nicht  nur  durch  allgemeinen  Zuwachs ­
  des  Geschäfts,  sondern  auch  durch  die  unter  Punkt  7  erwähnte
wachsende  Vorliebe  der  Anstalten  für  diese  Anlageart  und  vor  allem  durch
die  Erweiterung  der  Reichsversichernng.  Die  Reichsversicherungsanstalt
für  Angestellte  wird  vom  Jahre  1913  ab  voraussichtlich  mindestens
100  Millionen  jährlich  in  Hypotheken  und  anderer  Bodenleihe  anlegen,
so  daß  sie  nach  einem  Jahrzehnt  eine  Milliarde  dort  investiert  haben
wird.  Auch  in  der  übrigen  sozialen  Versicherung  dürften  die  Anlagen
sich  verdoppeln,  so  daß  1920  mindestens  2  Milliarden  aus  der  sozialen
Versicherung  im  Boden  stecken.  Kann  man  bei  der  geschäftlichen  Versicherung ­
  auch  nicht  mit  einer  Verdoppelung  rechnen,  so  doch  mit  einer
sehr  starken  Zunahme;  und  es  ergibt  sich  am  Schluß  des  kommenden
Jahrzehnts  eine  Summe  von  vielleicht  9  Milliarden  Mark,  die  im
deutschen  Boden  verankert  sind.  (Näheres  Übersicht  7.)
Welche  Wirkung  wird  das  haben?  —  Da  für  diese  Summen  nur
mündelsichere  erste  Hypotheken  auf  Wohnhäuser,  Landgüter  und  andere
sichere  Objekte  mit  dauerndem  Ertrage  in  Frage  kommen,  da  erfahrungsgemäß ­
  der  weitaus  größte  Betrag  sich  auf  eine  kleine  Zahl  von  Großstädten ­
  konzentriert,  so  kann  wohl  ein  Druck  auf  den  Zinsfuß  für  erstklassige ­
  Anlagen  die  Folge  sein.  Es  ist  aber  leider  nicht  zu  erwarten,
daß  damit  eine  Verbilligung  des  Wohnens  herbeigeführt  wird,  sondern
auf  Grund  unseres  Hypothekenrechts  mit  seiner  schematischen  Rangfolge
ohne  Rücksicht  auf  den  Zweck  der  Beleihung,  mit  feiner  Absorbierung
des  Gebäudes  durch  den  Boden  wird  die  Verbilligung  des  Kredits  nur
eine  Steigerung  des  Bodenpreises,  damit  eine  Erhöhung  der  Beleihungsgrenze ­
  bewirken.  Die  starke  Beanspruchung  des  Kapitals  durch  den
reinen  Bodenwert  wird  die  Mittel  für  den  Bau  vermindern,  vielleicht
verteuern,  den  Bauaufwand  im  ganzen  steigern.  Die  Vorteile  der  wirtschaftlichen ­
  Entwicklung  werden  von  der  Bodenrente  verschluckt,  so  lange
es  nicht  möglich  ist,  Boden  und  Bauwerk  zu  trennen  und  das  Kapital
in  erster  Linie  dem  Bauwesen  dienstbar  zu  machen  *.
-  Bgl.  dazu  Wehermann:  Zur  Geschichte  des  Jmmobiliar-Krcditwesens  in
            
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