360 Heinz Potthoff.
lich ändern. Die öffentlichen Feucrversicherungsanstalten haben einen
großen Teil ihres Vermögens, etwa die Hälfte, in Staatspapieren, und
zwar vorwiegend in Anleihen des Bundesstaates, dem sie zugehören,
angelegt. Bei der engen Verbindung der Anstaltsleitung mit der
Staatsregierung ist wohl anzunehmen, daß diese Art der Anlage auch
künftig beibehalten werden wird. Die öffentliche Lebensversicherung hat
die satzungsgemäße Verpflichtung auf Anlage eines Viertels ihres Ver-
rnögens in Reichs- und Staatsanleihen. Die mutmaßlichen Zahlen über den
Bestand der Versicherungszweige sind in der Übersicht 9 dargestellt.
Übersicht 9: Mutmaßliche Anlagen in Staatsanleihen.
(In Millionen Mark.)
Versicherungszweig
Vermögen
1910
Bestand an
Staats
anleihen
Vermö
genszu
wachs bis
1920
Zuwachs
an Staats
anleihen
Reichskrankenversicherung
268
77
232
67
Knappschaftskassen
325
40
275
100
Öffentliche Lebensversicherung
—
—
100
25
öffentliche Feuerversicherung
253
150
147
90
Große Bedeutung würde es natürlich haben, wenn der Plan einer
Ausdehnung des Anlagezwanges auf die Privatversicherung durchgeführt
würde. Hier ist gegenwärtig noch nicht ein Zehntel des Vermögens in
Reichs- und Staatsanleihen vorhanden. Eine Pflicht zur Erhöhung
dieses Bestandes auf mindestens ein Viertel würde für das nächste Jahr
zehnt eine Anschaffung von lüs—2 Milliarden Mark bedeuten können.
Näheres ergibt die Übersicht 10.
Übersicht 10: Staatsanleihen und geschäftliche Versicherung.
(In Millionen Mark.)
Vcrsicherungszwcig
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J®
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SSf:
l §a
Lebensversicherung
1125
67
1058
2500
625
1683
Unfall- u. Haftpflichtversicherung .
170
43
20
23
80
20
43
Sachschadenversicherung
420
105
68
37
180
45
82
Vieh- u. Hagelversicherung . . .
28
7
13
—
22
6
—
Transportversicherung
144
36
?
?
56
14
25
Rückversicherung
280
70
80
—
200
50
40