Full text : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

S.  Wertheimer,  Feuerversicherung  und  andere  Sachschadenversicherungszweige.  99

angeführt.  Eine  Gegenüberstellung  etwa  des  deutschen  Rückversicherungsbetriebes ­
  der  ausländischen  Gesellschaften  vermögen  wir  mangels  jeglicher
Unterlagen  nicht  zu  bieten.

Prämien

Schäden

Überschuß  der  Prämien

Mk.

Mk.

Mk.

1905

29  860  910

21018  812

8  842  098

1906

33  474  383

43129  510

—  9  655  127

1907

31803  847

21  655  921

10147  926

1908

32  592  934

22  535  434

10  057  500

1909

34  263  404

22611981

11  651423

Summe

161  995  478

130  951658

31043  820

Durchschnitt

32  399  095

26190  331

6  208  764

Auch  hier  sind  noch  keine  Reservestellungen  und  Verwaltungskosten
berücksichtigt,  ebenso  wie  die  Retrozessionsverhältnisse  außer  Betracht
gelassen  sind.  Es  dürfte  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  dieses  Geschäft
in  der  behandelten  Periode  mit  Verlust  abgeschlossen  hat,  was  wiederuni
in  erster  Reihe  dem  amerikanischen  Geschäft  zuzuschreiben  ist.
II.  Übrige  Sachversicherungen.
Entsprechend  der  zwischen  den  verschiedenen  Bearbeitern  getroffenen
Abgrenzung  obliegt  es  mir  außer  der  Feuerversicherung  auch  die  Embruchbiebstahl-
  und  Glasversicherung,  die  Maschinen-,  Baulast-,  Wasserleitungsnnd
  Sturmschadenversicherung  zu  behandeln.  Da  sich  diese  Zweige  im
^gemeinen  eines  ständigen  Aufschwungs  erfreuen  durften  und  zum  Teil
überhaupt  erst  in  der  jüngeren  Zeit  einige  Bedeutung  erlangten,  so  ist
eä  angebracht,  nur  das  letzte  Jahr  zu  berücksichtigen,  für  welches  die
Ergebnisse  bekannt  wurden.  Eine  Heranziehung  früherer  Jahre  und  eine
Verwertung  von  Durchschnittszahlen  würde  hier  nach  verschiedenen
Dichtungen  zu  irrigen  Meinungen  führen.  An  Umiang  treten  diese
Zweige  weit  hinter  der  Feuerversicherung  zurück,  so  daß  ihr  Einfluß  auf
ben  Geldmarkt  noch  geringer  ist.
Im  allgemeinen  gelten  die  zu  den  einzelnen  Zahlenangaben  für  die
Feuerversicherung  gemachten  Ausführungen  auch  für  diese  Zweige  der
^achschadenversicherung,  so  daß  wir  uns  im  großen  ganzen  darauf  betränken ­
  können,  die  entsprechenden  Zahlen  ohne  weitere  Bemerkungen
^llzuteilen.  Dabei  müssen  wir  uns,  abgesehen  von  der  Glasversicherung,
tinit  begnügen,  die  Betriebsergebnisse  zu  behandeln,  da,  wie  oben  be-""rkt,
  die  Vermögensverwaltung,  durch  welche  die  Stellung  der  Geselltaften
  als  Kapitalmacht  bestimmt  wird,  in  den  Veröffentlichungen  natur-7*

            
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