Full text: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die Organisation des britischen Weltreichs. 
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1906 und 1907 wurde diese Vergünstigung anderen Tochtervölkern 
zugestanden. Neuseeland räumt 1903 bzw. 1904 britischen Waren, 
bzw. Waren aus dem britischen Reiche eine Vorzugsbehandlung ein, 
die etwa 33 o/o beträgt, in zahlreichen Fällen aber auch volle Zoll 
freiheit erreicht. Schließlich hat der Australische Bund in verschie 
denen Tarifen seit 1906 einer Anzahl Kolonien und dem britischen 
Mutterlande eine Vorzugsbehandlung gewährt, bei der schließlich 
an Stelle der Wertzollsätze des allgemeinen Tarifs in durchschnitt 
licher Höhe von 18,15 o/ 0 solche von 13,05 o/ 0 traten. Es bestehen 
so in allen Tochterländern, mit Ausnahme von Neufundland, Vor 
zugstarife, die 
dem Mutterlande, 
bestimmten Tochtervölkern und Kolonien oder 
allen Gebieten des britischen Reichs 
Vergünstigung gewähren. 
In diesen Vorzugstarifen sind Ermäßigungen auf Finanzzölle so 
wohl wie auf Schutzzölle erfolgt. Es sind in vielen Fällen Waren, die 
dem Reiche entstammen, völlig zollfrei zugelassen. 
Soweit die Tochtervölker untereinander in Betracht kommen, sind 
diese Begünstigungen das Ergebnis gegenseitiger Zugeständnisse; 
das Mutterland selbst, Indien und die meisten Kronkolonien konnten 
keine Zugeständnisse machen. Sie lassen alle Waren zollfrei ein, 
soweit sie nicht Gegenstand von Finanzzöllen sind. Auf diese Finanz 
zölle läßt sich, abgesehen von internationalen Verwicklungen, eine 
Vorzugsbehandlung schon aus finanziellen Gründen schwer geben; 
immerhin haben die westindischen Inseln Kanada eine Ermäßigung 
ihrer Finanzzölle um durchschnittlich 20 <y 0 eingeräumt. 
Es kann nicht bezweifelt werden, daß die Gewährung dieser Vor 
zugsbehandlung für die Ausfuhr des Mutterlandes und der anderen 
beteiligten Gebiete von Nutzen gewesen ist. In den meisten Fällen 
ist zwar die Einfuhr aus fremden Ländern in die Kolonien trotz der 
Vorzugsbehandlung stärker gewachsen als die des begünstigten 
Mutterlandes. Die Einfuhr des Vereinigten Königreichs in Austra 
lien, der Begünstigung zuteil wurde, ist z. B. langsamer gewachsen 
als die Einfuhr der gleichen Gruppe von Waren aus fremden Län 
dern — die also gewissermaßen benachteiligt waren. Es betrug bei 
Waren, die Vorzugsbehandlung genießen:
	        
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