Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

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1906  und  1907  wurde  diese  Vergünstigung  anderen  Tochtervölkern
zugestanden.  Neuseeland  räumt  1903  bzw.  1904  britischen  Waren,
bzw.  Waren  aus  dem  britischen  Reiche  eine  Vorzugsbehandlung  ein,
die  etwa  33  o/o  beträgt,  in  zahlreichen  Fällen  aber  auch  volle  Zollfreiheit ­
  erreicht.  Schließlich  hat  der  Australische  Bund  in  verschiedenen ­
  Tarifen  seit  1906  einer  Anzahl  Kolonien  und  dem  britischen
Mutterlande  eine  Vorzugsbehandlung  gewährt,  bei  der  schließlich
an  Stelle  der  Wertzollsätze  des  allgemeinen  Tarifs  in  durchschnittlicher ­
  Höhe  von  18,15  o/ 0  solche  von  13,05  o/ 0  traten.  Es  bestehen
so  in  allen  Tochterländern,  mit  Ausnahme  von  Neufundland,  Vorzugstarife, ­
  die
dem  Mutterlande,
bestimmten  Tochtervölkern  und  Kolonien  oder
allen  Gebieten  des  britischen  Reichs
Vergünstigung  gewähren.
In  diesen  Vorzugstarifen  sind  Ermäßigungen  auf  Finanzzölle  sowohl ­
  wie  auf  Schutzzölle  erfolgt.  Es  sind  in  vielen  Fällen  Waren,  die
dem  Reiche  entstammen,  völlig  zollfrei  zugelassen.
Soweit  die  Tochtervölker  untereinander  in  Betracht  kommen,  sind
diese  Begünstigungen  das  Ergebnis  gegenseitiger  Zugeständnisse;
das  Mutterland  selbst,  Indien  und  die  meisten  Kronkolonien  konnten
keine  Zugeständnisse  machen.  Sie  lassen  alle  Waren  zollfrei  ein,
soweit  sie  nicht  Gegenstand  von  Finanzzöllen  sind.  Auf  diese  Finanzzölle ­
  läßt  sich,  abgesehen  von  internationalen  Verwicklungen,  eine
Vorzugsbehandlung  schon  aus  finanziellen  Gründen  schwer  geben;
immerhin  haben  die  westindischen  Inseln  Kanada  eine  Ermäßigung
ihrer  Finanzzölle  um  durchschnittlich  20  <y 0  eingeräumt.
Es  kann  nicht  bezweifelt  werden,  daß  die  Gewährung  dieser  Vorzugsbehandlung ­
  für  die  Ausfuhr  des  Mutterlandes  und  der  anderen
beteiligten  Gebiete  von  Nutzen  gewesen  ist.  In  den  meisten  Fällen
ist  zwar  die  Einfuhr  aus  fremden  Ländern  in  die  Kolonien  trotz  der
Vorzugsbehandlung  stärker  gewachsen  als  die  des  begünstigten
Mutterlandes.  Die  Einfuhr  des  Vereinigten  Königreichs  in  Australien, ­
  der  Begünstigung  zuteil  wurde,  ist  z.  B.  langsamer  gewachsen
als  die  Einfuhr  der  gleichen  Gruppe  von  Waren  aus  fremden  Ländern ­
  —  die  also  gewissermaßen  benachteiligt  waren.  Es  betrug  bei
Waren,  die  Vorzugsbehandlung  genießen:
            
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