Full text: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Diese Summe war einer zukünftigen Veränderung nach Maßgabe von 2 Faktoren unter- 
worfen: 
1. Eine Veränderung der Kaufkraft des Goldes um mindestens 10 vH sollte eine Re- 
vision der Zahlungsverpflichtungen im Sinne einer Erhöhung bzw. Verminderung recht- 
fertigen, 
2. Ein Besserungsschein (»Wohlstandsindex«) sollte nach Maßgabe mehrerer Einzel- 
indices eine Steigerung der Annuitäten hervorrufen, und zwar in den Jahren bis 1933/34 nur 
auf die Hälfte der Normalzahlungen, vom folgenden Jahre ab auf die gesamte Normalzahlung 
im gekennzeichneten Sinne einwirken. Als Grundlagen für den »Wohlstandsindex« sollten 
die Veränderungen folgender Posten gegenüber dem Durchschnitt der Basisjahre dienen: 
a) Die Gesamtsummen der deutschen Ein- und Ausfuhr; 
b) Die Einnahmen und Ausgaben des Reichshaushalts und mehrerer Länder nach Abzug 
der Leistungen auf Grund des Versailler Vertrages; 
c) Der Eisenbahnverkehr (nach Gewichtsmengen); 
d) Der Gesamtverbrauch an Zucker, Taback, Bier und Branntwein; 
8) Die Gesamtbevölkerung Deutschlands; 
f) Der Kohlenverbrauch je Kopf der Bevölkerung. A 
Der aus diesen Einzelreihen gewonnene Index sollte geeignet sein, den Wohlstand des 
Jeutschen Volkes widerzuspiegeln und eine entsprechende Zusatzleistung rechtfertigen. 
Die beiden Faktoren Goldindex und Wohlstandsindex brachten eine starke Ungewißheit 
hinsichtlich der Höhe der zukünftigen Zahlungen mit sich. zu der noch die weitere Ungewiß- 
heit über die Dauer der Zahlungen trat. 
Die Verteilung der Zahlungen Deutschlands an die Gläubigerstaaten hatte nach Maß- 
gabe des im Spa-Abkommen vom 16. Juli 1920 enthaltenen Verteilungsschlüssels zu ge- 
schehen. Im Pariser Finanzministerabkommen vom 14, Januar 1925 wurde dieser Ver- 
teilungsschlüssel durch interne Verrechnungen abgeändert und gleichzeitig die Höhe der 
Prioritäten festgesetzt, die vor Anwendung des Verteilungzsschlüssels von der Gesamtsumme 
der deutschen Leistungen abzusetzen waren. 
Verteilungsschlüssel für die deutschen Reparationszahlungen 
NE N 
Gläubigermächte 
Frankreich ....0.0.000000000000004 
Großbritannien ......0..0.000000 004 
[talien. ....... Er 
Belgien....... ERMEEMME 
Japalle rer. a nr Hrn HN 
Jugoslawien .......--- &4 
Portugal. ........00000000 00400 
Rumänien .....0.0.000000000000004 
Oriechenland ...- Se 
-H der nach Abzug der 
Prioritätszahlungen zur 
Verfügung stehenden 
Sımme 
54.45 
23,05 
10,00 
4,50 
0,75 
5,00 
0,75 
1.10 
0,40 
100.00 
Als erste Priorität war der Zins- und Tilgungsdienst der deutschen äußeren Anleihe Mn 
[924 anerkannt worden. Die übrigen Prioritäten umfaßten neben der belgischen Ki a 
schuld die Kosten der Kommissionen sowie rückständige und laufende Besatzungsko5 ar 
und Spezialansprüche, unter denen diejenigen der Vereinigten Staaten von Amerika her” 
zuheben sind.
	        
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