Full text: Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

o. Sauerkraut. 
Die Bewirtschaftung des Sauerkrauts ist im großen und 
ganzen nach denselben Grundsätzen wie diejenige des Dörrgemüses 
vorgenommen worden. Zunächst hat die Kriegsgesellschaft für 
Sauerkraut durch Bekanntmachung vom 12. August 1916 (Reich?" 
anzeigen Nr. 190 vom 14. August 1916) den Absatz allgemein und 
ohne besondere Genehmigung freigegeben; diese Freigabe wurde 
durch Bekanntmachung vom 31.' August 1916 (Reichsanzeigcr 
Nr. 206 vom 1. September 1916) bis zum 16. September ver 
längert. Durch Bekanntmachung vom 13. September (Reichs 
anzeiger Nr. 217 vom 14. September 1916) wurden Absatz 
preise für Her steiler, Groß- und Kleinhandel 
bekanntgegeben und der Absatz zu diesen Preisen bis auf weiteres 
gestattet. Dieselben Gründe, wie sie hinsichtlich des Dörrgemüses 
vorlagen, zwangen auch beim Sauerkraut dazu, die Verteilung 
in die öffentliche Hand zu nehmen. Deshalb wurde zu 
nächst mit Bekanntmachung vom 2. Dezember 1916 (Reichsanzeiger 
Nr. 284 vom 2. Dezember 1916) ein Absatzverbot für Hersteller 
ausgesprochen. Infolge der großen Nachfrage nach frischem Weiß 
kohl und der dadurch bedingten Steigerung der Preise war es 
auch den Sauerkraut-Fabriken nicht möglich, zu den ihnen vor 
geschriebenen Preisen genügend Rohware zu erwerben. Erst 
durch die Absatzregelung für Weißkohl konnten ihnen größere 
Mengen zugeführt werden. 
Der infolge der Anforderungen der bewaffneten Macht und 
der Abteilung für Gefangenen-Ernährung des Kriegsministeriums 
und infolge der Knappheit anderer Lebensmittel weit über das 
Maß der Friedenserzeugung hinausgehende Bedarf au 
Sauerkraut konnte aber mit den zur Verfügung stehenden 
Mengen an Weißkohl, obschon solcher auch noch aus dem Aus 
lande in beträchtlichen Mengen eingeführt wurde, nicht gedeckt 
werden. Es mußte daher nach einem Ersatzmittel Umschau 
gehalten werden. Schon im Frieden war in manchen Teilen des 
Reiches ein dem Sauerkraut ähnliches und ziemlich gleichwertiges 
Erzeugnis aus Rüben hergestellt worden, die nach Art 
des Weißkohls eingeschnitten, gesalzen und einer Milchsäuregärung 
unterworfen wurden. Die Kriegsgesellschaft beschloß daher mit 
Genehmigung der Reichsstelle, größere Mengen Rüben zu be 
schaffen und den Krautfabriken zuzuweisen. Um von vornherein 
auch für diese Art Sauerkraut einen angemessenen Preis und eine 
zweckentsprechende Verteilung zu sichern, mußte es in die öffent-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.