Full text : Das Gemüse in der Kriegswirtschaft

o.  Sauerkraut.
Die  Bewirtschaftung  des  Sauerkrauts  ist  im  großen  und
ganzen  nach  denselben  Grundsätzen  wie  diejenige  des  Dörrgemüses
vorgenommen  worden.  Zunächst  hat  die  Kriegsgesellschaft  für
Sauerkraut  durch  Bekanntmachung  vom  12.  August  1916  (Reich?"
anzeigen  Nr.  190  vom  14.  August  1916)  den  Absatz  allgemein  und
ohne  besondere  Genehmigung  freigegeben;  diese  Freigabe  wurde
durch  Bekanntmachung  vom  31.'  August  1916  (Reichsanzeigcr
Nr.  206  vom  1.  September  1916)  bis  zum  16.  September  verlängert. ­
  Durch  Bekanntmachung  vom  13.  September  (Reichsanzeiger ­
  Nr.  217  vom  14.  September  1916)  wurden  Absatzpreise ­
  für  Her  steiler,  Groß-  und  Kleinhandel
bekanntgegeben  und  der  Absatz  zu  diesen  Preisen  bis  auf  weiteres
gestattet.  Dieselben  Gründe,  wie  sie  hinsichtlich  des  Dörrgemüses
vorlagen,  zwangen  auch  beim  Sauerkraut  dazu,  die  Verteilung
in  die  öffentliche  Hand  zu  nehmen.  Deshalb  wurde  zunächst ­
  mit  Bekanntmachung  vom  2.  Dezember  1916  (Reichsanzeiger
Nr.  284  vom  2.  Dezember  1916)  ein  Absatzverbot  für  Hersteller
ausgesprochen.  Infolge  der  großen  Nachfrage  nach  frischem  Weißkohl ­
  und  der  dadurch  bedingten  Steigerung  der  Preise  war  es
auch  den  Sauerkraut-Fabriken  nicht  möglich,  zu  den  ihnen  vorgeschriebenen ­
  Preisen  genügend  Rohware  zu  erwerben.  Erst
durch  die  Absatzregelung  für  Weißkohl  konnten  ihnen  größere
Mengen  zugeführt  werden.
Der  infolge  der  Anforderungen  der  bewaffneten  Macht  und
der  Abteilung  für  Gefangenen-Ernährung  des  Kriegsministeriums
und  infolge  der  Knappheit  anderer  Lebensmittel  weit  über  das
Maß  der  Friedenserzeugung  hinausgehende  Bedarf  au
Sauerkraut  konnte  aber  mit  den  zur  Verfügung  stehenden
Mengen  an  Weißkohl,  obschon  solcher  auch  noch  aus  dem  Auslande ­
  in  beträchtlichen  Mengen  eingeführt  wurde,  nicht  gedeckt
werden.  Es  mußte  daher  nach  einem  Ersatzmittel  Umschau
gehalten  werden.  Schon  im  Frieden  war  in  manchen  Teilen  des
Reiches  ein  dem  Sauerkraut  ähnliches  und  ziemlich  gleichwertiges
Erzeugnis  aus  Rüben  hergestellt  worden,  die  nach  Art
des  Weißkohls  eingeschnitten,  gesalzen  und  einer  Milchsäuregärung
unterworfen  wurden.  Die  Kriegsgesellschaft  beschloß  daher  mit
Genehmigung  der  Reichsstelle,  größere  Mengen  Rüben  zu  beschaffen ­
  und  den  Krautfabriken  zuzuweisen.  Um  von  vornherein
auch  für  diese  Art  Sauerkraut  einen  angemessenen  Preis  und  eine
zweckentsprechende  Verteilung  zu  sichern,  mußte  es  in  die  öffent-
            
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