Full text: Denkschrift des Generalkommissars über die Gemäßheit der Anweisung für des Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai 1861 gewonnenen Einschätzungsresultate in der Provinz Schlesien

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keit mit anderen Kreisen überhaupt geboten sein sollte, was er aber be- 
zweifelt. 
Die Veranlagungskommission für Namslau will zwar ebenfalls keine 
Erhöhung, hält dagegen, wenn sie überhaupt geboten sei, die Erhöhung 
der sechsten und siebenten Klasse auf 24 und 15 Sgr. für zulässig, wo- 
gegen sie sich ganz entschieden gegen die Erhöhung der vierten und fünften 
Klasse ausspricht, da hierdurch nur die mittleren Güter getroffen werden 
würden, was eine Ungleichmäßigkeit herbeiführen würde. 
Der Kommissar schließt sich dieser Ansicht an und sucht durch ein Bei- 
spiel nachzuweisen, daß gerade Güter von geringerer Bodenbeschaffenheit 
am meisten bei der neuen Steuer erleichtert würden. : 
Die Bezirkskommission hat sich in ihrer Schlußsißung durch die Anfüh- 
rungen der Veranlagungskommissionen nicht bewogen finden können, von 
ihren Beschlüssen in der Sitzung vom 8. Juli d. J. abzugehen und ich trage 
auch kein Bedenken, dieselben zu befürworten. 
Der hierdurch sich ergebende Reinertrag von 44,76 Sgr. für Oels ist 
den Verhältnissen des Kreises vollkommen entsprechend. Die Veranlagungs- 
kommission hatte die Tarife selbst ursprünglich in der sechsten Klasse auf 
24 Sgr. und der siebenten auf 15 Sgr. festgeseßt. Die Wiederherstellung 
dieser Klassen genügt aber noch nicht, um den Reinertrag des Kreises 
Oels mit denen der übrigen Kreise in ein angemessenes Verhältniß zu 
bringen. Gerade die mittleren Sandböden, zu denen insbesondere die in 
die fünfte Klasse geschätzten gehören, sind im Vergleiche mit den guten 
Böden zu niedrig tarifirt und es rechtfertigt sich die Erhöhung der Sand- 
böden, wenn es sich um eine Ausgleichung innerhalb des Bezirks handelt. 
Daß die zweite Zone nunmehr einen Reinertrag von 37,80 Sgr., also 
einen nicht unerheblich höheren, als in den angrenzenden Kreisen Ohlau und 
Brieg die Jonen rechts der Oder gewährt, kann nicht auffallen, da in 
der zweiten Zone von Oels, welche 159 421,76 Morgen umfaßt, nicht blos 
leichter Sand, sondern auch besserer und namentlich lehmiger Sand in 
nicht ganz unbedeutender Ausdehnung borkommt. 
Was den Kreis Namslau anlangt, so sind die Gründe der Veran- 
lagungskommission wegen Nichterhöhung der vierten und fünften Klasse 
nicht stichhaltig, indem ja außer diesen beiden Klassen auch die sechste und 
siebente Klasse erhöht werden sollen, das Bedenken also, daß die Güter 
mit leichteren Sandböden nicht getroffen würden, nicht zutrifft. 
Abgesehen davon ist aber, wenn die Erhöhung von Oels bestehen bleibt, 
die Erhöhung von Namslau durchaus geboten. Wenn man den besseren 
Theil von Oels, also die bessere Zone herausnimmt, so ist der übrig 
bleibende Theil sicherlich nicht besser als der Kreis Namslau und es würde 
nicht gerechtfertigt sein, den letzteren niedriger als die zweite Zone von 
Dels einzuschätzen. 
Der Reinertrag des Ackers in den hier in Rede stehenden Kreisen stellt 
sich nach den angegebenen Beschlüssen wie folgt: 
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Strehlen .. esc ju ce se» «ee rpis 79 Sgr. ~Ñ Sgr. 
Ohlau; lu sti pd cats s. 66 ,» ~T » 
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Trebnitz, zweiter Klassifikationsdistren . 3.3 ., cr. .!:s§ 
Der ganze Kreis.... . ...... Ua » ~ » 
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Dells. sul uss: tf t üer 12 45 y» 
Namsläl..... „jon sert sews .. U 37 . 
Der vorstehenden Ausführung des Bezirkskommissars lassen sich begründete
	        
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