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keit mit anderen Kreisen überhaupt geboten sein sollte, was er aber be-
zweifelt.
Die Veranlagungskommission für Namslau will zwar ebenfalls keine
Erhöhung, hält dagegen, wenn sie überhaupt geboten sei, die Erhöhung
der sechsten und siebenten Klasse auf 24 und 15 Sgr. für zulässig, wo-
gegen sie sich ganz entschieden gegen die Erhöhung der vierten und fünften
Klasse ausspricht, da hierdurch nur die mittleren Güter getroffen werden
würden, was eine Ungleichmäßigkeit herbeiführen würde.
Der Kommissar schließt sich dieser Ansicht an und sucht durch ein Bei-
spiel nachzuweisen, daß gerade Güter von geringerer Bodenbeschaffenheit
am meisten bei der neuen Steuer erleichtert würden. :
Die Bezirkskommission hat sich in ihrer Schlußsißung durch die Anfüh-
rungen der Veranlagungskommissionen nicht bewogen finden können, von
ihren Beschlüssen in der Sitzung vom 8. Juli d. J. abzugehen und ich trage
auch kein Bedenken, dieselben zu befürworten.
Der hierdurch sich ergebende Reinertrag von 44,76 Sgr. für Oels ist
den Verhältnissen des Kreises vollkommen entsprechend. Die Veranlagungs-
kommission hatte die Tarife selbst ursprünglich in der sechsten Klasse auf
24 Sgr. und der siebenten auf 15 Sgr. festgeseßt. Die Wiederherstellung
dieser Klassen genügt aber noch nicht, um den Reinertrag des Kreises
Oels mit denen der übrigen Kreise in ein angemessenes Verhältniß zu
bringen. Gerade die mittleren Sandböden, zu denen insbesondere die in
die fünfte Klasse geschätzten gehören, sind im Vergleiche mit den guten
Böden zu niedrig tarifirt und es rechtfertigt sich die Erhöhung der Sand-
böden, wenn es sich um eine Ausgleichung innerhalb des Bezirks handelt.
Daß die zweite Zone nunmehr einen Reinertrag von 37,80 Sgr., also
einen nicht unerheblich höheren, als in den angrenzenden Kreisen Ohlau und
Brieg die Jonen rechts der Oder gewährt, kann nicht auffallen, da in
der zweiten Zone von Oels, welche 159 421,76 Morgen umfaßt, nicht blos
leichter Sand, sondern auch besserer und namentlich lehmiger Sand in
nicht ganz unbedeutender Ausdehnung borkommt.
Was den Kreis Namslau anlangt, so sind die Gründe der Veran-
lagungskommission wegen Nichterhöhung der vierten und fünften Klasse
nicht stichhaltig, indem ja außer diesen beiden Klassen auch die sechste und
siebente Klasse erhöht werden sollen, das Bedenken also, daß die Güter
mit leichteren Sandböden nicht getroffen würden, nicht zutrifft.
Abgesehen davon ist aber, wenn die Erhöhung von Oels bestehen bleibt,
die Erhöhung von Namslau durchaus geboten. Wenn man den besseren
Theil von Oels, also die bessere Zone herausnimmt, so ist der übrig
bleibende Theil sicherlich nicht besser als der Kreis Namslau und es würde
nicht gerechtfertigt sein, den letzteren niedriger als die zweite Zone von
Dels einzuschätzen.
Der Reinertrag des Ackers in den hier in Rede stehenden Kreisen stellt
sich nach den angegebenen Beschlüssen wie folgt:
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Der vorstehenden Ausführung des Bezirkskommissars lassen sich begründete