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Einwendungen nicht entgegenseßen. Man wird sich daher mit demselben und der
Bezirkskommission dahin einverstanden erklären müssen, daß:
im Kreise Neumarkt die zweite und dritte Tarifklasse des Ackers von 120,
90 Sgr. auf 108, 81 Sgr. ermäßigt,
im Kreise Oels die fünfte, sechste und siebente Ackerklasse von 42, 21, 12.Sgr.
auf 48, 24, 15 Sgr. und
im Kreise Namslau die vierte bis siebente Ackerklasse von 48, 36, 18,
12 Sgr. auf 54, 42, 21, 15 Sgr. erhöht wird,
in den sechs anderen Kreisen aber und namentlich im Breslauer Landkreise
von jeder Veränderung des Ackertarifs Abstand genommen wird.
Die dritte Hauptgruppe des Bezirks umfaßt fünf Kreise, nämlich: §
20. Steinau, mit einem Reinertrage des Morgens Acker von 36 Sgr.,
21. Wohlau, mit einem solchen von 42 Sgr.,
22. Guhrauy, mit einem solchen von 35 Sgr.,
23. Militsch, mit einem solchen von 29 Sgr. und
24. Wartenberg, mit einem solchen von 19,25 Sgr.
Dieses Resultat hat die Bezirkskommission nicht befriedigt, weil nach ihrer
Meinung Steinau nach seinen Bodenverhältnissen und seiner günstigen Lage auf der
linken Seite der Oder mindestens einen ebenso hohen Ertrag geben müsse, als Woh-
lau, ferner Guhrau nicht so weit hinter Wohlau zurückbleiben dürfe, als es der
Fall ist und im Ganzen auch erheblich bessere Böden besiße als Militsch, und weil
Wartenberg unverhältnißmäßig niedrig im Vergleich zu den Nachbarkreisen geschäht
sei. Außerdem haben die Veranlagungskommission und der Kreistag von Wohlau
gellend gemacht, daß dort in den höheren Ackerklassen eine übermäßige Schähßung
erfolgt ist, welche durch eine Tarifermäßigung ausgeglichen werden müsse, wovon sich
die Bezirkskommission überzeugt hat.
Nachdem die Veranlagungskommissionen von Steinau, Guhrau und War-
tenberg über die Auffassung der Bezirkskommission gehört worden sind, und nur die
Steinauer Kommisssion ohne ausreichenden Grund jede Tarifveränderung abgelehnt
hat, während die Kommissionen von Guhrau und Wartenberg eine nicht unbeträcht-
liche Erhöhung für zulässig erklärt haben, sind von der Bezirkskommission schließlich
folgende Tarifveränderungen vorgeschlagen worden:
a) im Kreise Wohlau eine Ermäßigung der drei ersten Ackerklassen von
108, 90, 60 Sgr. auf 99, 81, 54 Sgr.;
b) im Kreise Steinau eine Erhöhung der zweiten bis fünsten Ackerklasse
von 90, 60, 42;, 30 Sgr. auf 99) 66, 48;, 36 Sgr. ;
e) im Kreise Guhrau eine Erhöhung der vier ersten Ackerklassen von 99, 81,
60, 42 Sgr. auf 108, 90, 66, 48 Sgr. und
d) im Kreise Wartenberg eine Erhöhung der sieben ersten Ackerklassen von
81, 66, A8, 36, 24, 18, 12 Sgr. auf 90, 72, 60, 42, 30, 24, 15 Sgr.
Diese Vorschläge sind zur Annahme durchaus geeignet. Denn es ergeben
sich daraus folgende Ackererträge, welche ein richtiges Verhältniß der fünf Kreise zu
einander darstellen'
Steinau mit...... 839,93 Sgr.,/
Wohlau mit „...... 397 dp»
Guhrau mit ...... 38,01 »
Militsch mit ...... 29 »
Wartenberg mit... 24,115 »
Die durchgreifende Tariferhöhung im Kreise Wartenberg ist nicht allein
durch die dort stattgehabte niedrige Einschäßung, sondern auch dadurch bedingt, daß
die Centralkommission die Tarife dieses Kreises gegen den Vorschlag der Bezirks-
kommission mit Rücksicht auf die Tarife der angrenzenden Posenschen Kreise Schild-
berg und Adelnau herabgeseßt hatte und dadurch ein Mißverhältniß zu den Schlesi-
schen Kreisen entstanden ist. Die Schähßungsergebnisse der Posensschen Kreise sind
nun gber so befriedigend ausgefallen, daß sie der Berichtigung des Wartenberger
Tarifs nicht mehr im Wege stehen.
| Das Resultat des Militscher Kreises erachtet die Bezirkskommission als ein
genügendes, um so mehr als der bessere Theil desselben, aus 30 Ortschaften mit
46 635 Morgen Acker bestehend, einen Reinertrag von 44,5 Sgr. für den Morgen
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