Full text: Denkschrift des Generalkommissars über die Gemäßheit der Anweisung für des Verfahren bei Ermittelung des Reinertrags der Liegenschaften behufs anderweiter Regelung der Grundsteuer vom 21. Mai 1861 gewonnenen Einschätzungsresultate in der Provinz Schlesien

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Einwendungen nicht entgegenseßen. Man wird sich daher mit demselben und der 
Bezirkskommission dahin einverstanden erklären müssen, daß: 
im Kreise Neumarkt die zweite und dritte Tarifklasse des Ackers von 120, 
90 Sgr. auf 108, 81 Sgr. ermäßigt, 
im Kreise Oels die fünfte, sechste und siebente Ackerklasse von 42, 21, 12.Sgr. 
auf 48, 24, 15 Sgr. und 
im Kreise Namslau die vierte bis siebente Ackerklasse von 48, 36, 18, 
12 Sgr. auf 54, 42, 21, 15 Sgr. erhöht wird, 
in den sechs anderen Kreisen aber und namentlich im Breslauer Landkreise 
von jeder Veränderung des Ackertarifs Abstand genommen wird. 
Die dritte Hauptgruppe des Bezirks umfaßt fünf Kreise, nämlich: § 
20. Steinau, mit einem Reinertrage des Morgens Acker von 36 Sgr., 
21. Wohlau, mit einem solchen von 42 Sgr., 
22. Guhrauy, mit einem solchen von 35 Sgr., 
23. Militsch, mit einem solchen von 29 Sgr. und 
24. Wartenberg, mit einem solchen von 19,25 Sgr. 
Dieses Resultat hat die Bezirkskommission nicht befriedigt, weil nach ihrer 
Meinung Steinau nach seinen Bodenverhältnissen und seiner günstigen Lage auf der 
linken Seite der Oder mindestens einen ebenso hohen Ertrag geben müsse, als Woh- 
lau, ferner Guhrau nicht so weit hinter Wohlau zurückbleiben dürfe, als es der 
Fall ist und im Ganzen auch erheblich bessere Böden besiße als Militsch, und weil 
Wartenberg unverhältnißmäßig niedrig im Vergleich zu den Nachbarkreisen geschäht 
sei. Außerdem haben die Veranlagungskommission und der Kreistag von Wohlau 
gellend gemacht, daß dort in den höheren Ackerklassen eine übermäßige Schähßung 
erfolgt ist, welche durch eine Tarifermäßigung ausgeglichen werden müsse, wovon sich 
die Bezirkskommission überzeugt hat. 
Nachdem die Veranlagungskommissionen von Steinau, Guhrau und War- 
tenberg über die Auffassung der Bezirkskommission gehört worden sind, und nur die 
Steinauer Kommisssion ohne ausreichenden Grund jede Tarifveränderung abgelehnt 
hat, während die Kommissionen von Guhrau und Wartenberg eine nicht unbeträcht- 
liche Erhöhung für zulässig erklärt haben, sind von der Bezirkskommission schließlich 
folgende Tarifveränderungen vorgeschlagen worden: 
a) im Kreise Wohlau eine Ermäßigung der drei ersten Ackerklassen von 
108, 90, 60 Sgr. auf 99, 81, 54 Sgr.; 
b) im Kreise Steinau eine Erhöhung der zweiten bis fünsten Ackerklasse 
von 90, 60, 42;, 30 Sgr. auf 99) 66, 48;, 36 Sgr. ; 
e) im Kreise Guhrau eine Erhöhung der vier ersten Ackerklassen von 99, 81, 
60, 42 Sgr. auf 108, 90, 66, 48 Sgr. und 
d) im Kreise Wartenberg eine Erhöhung der sieben ersten Ackerklassen von 
81, 66, A8, 36, 24, 18, 12 Sgr. auf 90, 72, 60, 42, 30, 24, 15 Sgr. 
Diese Vorschläge sind zur Annahme durchaus geeignet. Denn es ergeben 
sich daraus folgende Ackererträge, welche ein richtiges Verhältniß der fünf Kreise zu 
einander darstellen' 
Steinau mit...... 839,93 Sgr.,/ 
Wohlau mit „...... 397 dp» 
Guhrau mit ...... 38,01 » 
Militsch mit ...... 29 » 
Wartenberg mit... 24,115 » 
Die durchgreifende Tariferhöhung im Kreise Wartenberg ist nicht allein 
durch die dort stattgehabte niedrige Einschäßung, sondern auch dadurch bedingt, daß 
die Centralkommission die Tarife dieses Kreises gegen den Vorschlag der Bezirks- 
kommission mit Rücksicht auf die Tarife der angrenzenden Posenschen Kreise Schild- 
berg und Adelnau herabgeseßt hatte und dadurch ein Mißverhältniß zu den Schlesi- 
schen Kreisen entstanden ist. Die Schähßungsergebnisse der Posensschen Kreise sind 
nun gber so befriedigend ausgefallen, daß sie der Berichtigung des Wartenberger 
Tarifs nicht mehr im Wege stehen. 
| Das Resultat des Militscher Kreises erachtet die Bezirkskommission als ein 
genügendes, um so mehr als der bessere Theil desselben, aus 30 Ortschaften mit 
46 635 Morgen Acker bestehend, einen Reinertrag von 44,5 Sgr. für den Morgen 
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