Full text : Berliner Banken

Krawattenbankiers.

Von  Zeit  zu  Zeit  liest  man  in  den  Handelsteilen
der  Zeitungen  bewegliche  klagen  über  Leute,  die  sich  den
Titel  Bankier  bellegen,  obwohl  sie  keinerlei  Berechtigung
dazu  haben.  Die  Handelskammern  der  einzelnen  Orte
werden  dann  angegailgen,  diesem  Unfug  ein  Ende  zu
bereiten.  Meist  handelt  es  sich  da  um  Elemente,  die
das  gewerbsmäßige  Geldverlcihen  zu  Bedingungen  betreiben, ­
  deren  Schwere  den  momentanen  Nutzen,  der  für
den  Geldsuchenden  geschaffen  wird,  reichlich  durch  das
Verderben,  das  ihm  die  Zukunst  bringt,  aufwiegt.  Zch
will  hier  dahingestellt  sein  lassen,  ob  das  zünstlerische
Eifern  dagegen,  daß  diese  Leute  sich  Bankiers  nennen,
berechtigt  ist,  und  ob  es  nach  dem  Buchstaben  des  Gesetzes ­
  Erfolg  verspricht.  Aber  so  unzweifelhaft  es  sich  hier
weist  um  eine  schwere  Entartung  des  anständigen  Bankierberufes
  handelt  und  so  gefährlich  diese  Leute  für  weite
kreise  des  Publikums  werden  können,  mit  dem  Verbot
des  Titels  ist  hier  gar  nichts  geschehen.  Denn  leider  sind
die  Grenzen  zwischen  den  eigentlichen  krawattenbankicrs
und  den  Wucherern,  die  unangefochten  die  Bezeichnung
Bankier  führen  dürfen,  sehr  verwaschen.  Der  Wucher  ist
in  natürlich  keine  besondere  Eigenart  gerade  des  Bankgeschäftes. ­
  Geschäftsleute  aller  Branchen  sind  daran  beteiligt.
  Aber  ebenso  natürlich  ist  das  reine  Geldgeschäft
            
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