96 IXI. Teil. Italien.
Anwalt vertreten zu lassen, stößt aber dieses Recht faktisch auch deshalb auf große
Schwierigkeiten, weil die Korrespondenz mit einem solchen Anwalt den größten Hinder-
nıssen wegen der Post- und Zensurschranken,
Denunziationen usw. begegnet.
Aufnahme von Wechselprotesten ist zwar möglich, unter zehn
Notaren wird aber kaum einer den bezüglichen Auftrag ausführen.
Das Bedürfnis der Wahrung deutscher Privatrechte in Italien durch
italienische Rechtsanwälte ist natürlich um so mehr gegeben, als alle
Verjährungsfristen für Rechtsansprüche von Deutschen ununterbrochen
weiterlaufen wie zur Friedenszeit, im Gegensatz zu den Rechtsansprüchen
von Öösterreich-ungarischen Staatsangehörigen, welchen die rechtlichen
Schritte, Klagen, Prozesse durch das Dekret vom 24. Juni 1915 — siehe
oben, Seite 78 — untersagt sind und zu deren Gunsten also ein Stillstand
aller Verjährungsfristen zu konstatieren ist.
Allerdings sind die Verjährungsfristen im allgemeinen von längerer
Dauer als in andern Ländern.
Die gewöhnliche zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt dreißig Jahre; wogegen
die gewöhnliche Verjährungsfrist für den Handel nach zehn Jahren abläuft, Art. 917 codice
di commercio. Fast alle Verträge und Rechtsgeschäfte, bei welchen auch nur eine Partei
Kaufmann ist, unterliegen der handelsrechtlichen Verjährung. So insbesondere die Kauf-
verträge,
Für Wechsel gilt die kürzere Verjährungsfrist des Art. 929 codice di Commercio.
von fünf Jahren seit dem Verfalltage, auch für Geschäfte aus Gesellschaftsverträgen gilt
eine fünfjährige Verjährungsfrist. Dazu gehören Dividendenanspüche, Verantwort-
lichkeitsklagen gegen Verwalter und Direktoren der Gesellschaften, Anfechtungsklagen
gegen Beschlüsse der Generalversammlungen usw.
Ansprüche von Handlungsgehilfen, Angestellten unterliegen regelmäßig der zehn-
jährigen Verjährungsfrist. Ausgenommen davon sind aber die Klagen eines gerente
mandato a spasso oder eines consigliere delegato destituito. Sie haben „gesellschaftlichen‘‘
Charakter und verjähren deshalb in fünf Jahren.
Art. 922 des codice di commercio beschränkt die Verjährungsfrist für Vermittlungs-
gebühren, Provisionen von selbständigen Agenten, Vermittlern, Sensalen auf zwei J. ahre,
Zu den kürzesten Verjährungsfristen gehört diejenige des Artikels 926 des codice
di commercio für Klagen gegen den Frachtführer aus Transportverträgen. Diese Ver-
Jährungsfristen betragen fünf Monate bis zu einem Jahr. Die Staatseisenbahnen sollen
sich oft zur Befreiung ihrer Verpflichtungen auf diese kurze Verjährungsfrist berufen.
Sollten sich die politischen Beziehungen zwischen Italien
und Deutschland verschärfen und der Kriegszustand eintreten, so
ist anzunehmen, daß nach französischem Vorbild kein italienischer An-
Ppolizeilicher Überwachung, anonymer
Poich® amici carissimi mi hanno riferito che sarei proprio io l’ogetto delle voci che
corrono, 6 bene risparmiare alle suddette voci di correre ancora, e di fermarle subito
colla perentoria mia dichiarazione che non ho accettato nessun patrocinio del genere,
COME®e NON ne accetterd mai, ispirandomi a concetti unicamente politici e non
giuridiei.
Mi creda affettuosamente
Suo amico
AYY, Mo. PS