Alt-Kigas gewerbliches Leben.
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vom Hansebunde gelegentlich vereinbarte Pfundgeld und die Zölle,
die etwaige fremde Kaufleute zahlten. Vielleicht aber nahm die
Zollbude als Finanzbehörde überhaupt auch andere Geschäfte wahr,
etwa die Vereinnahmung der Accise. Eine Inscription des „Libri
redituum“ macht eine ,,olde tolbode“ namhaft b Zwei Zollbuden
werden kaum gleichzeitig in Benutzung gewesen sein, also wird
damit wohl nur auf eine ältere, nicht mehr benutzte Localität hin
gewiesen worden sein.
Zu den gewerblichen Anstalten im weiteren Sinne gehören
endlich Hier- und Weinstuben, sowie Gasthäuser zur Beher
bergung von Fremden. Von ersteren wird uns zwar nichts ge
meldet, doch wird man die in den umgearbeiteten rigischen Sta
tuten erwähnten „Thavcrnen*‘, die die Leute zu besuchen pflegten,
um ,,tho drinckende“^^ wohl als solche ansehen können. Auch
darf man daraus, dass sie in anderen Hansestädten häufig genug
angetroffen werden, schliessen, dass sie in Riga nicht fehlten.
Wenn in Hamburg\ Rostock^, Wismar^, Elbing’’, Reval® kroegere,
catipones, tabernarii, tabematores, bierzappere sich nachweisen
lassen, so kann man leicht glauben, dass auch in Riga die Betriebs
statten dieser Gewerbetreibenden anzutreffen waren. Ein Wein
haus und Weinkeller (vinariuni, vinatoriuiu, celarium vino-
*'uin) wird seit 1335 ®ft erwähnt. Der Keller wird mehrfach aus
drücklich als städtischer Besitz bezeichnet: des stades wynkellere,
'^^nanunt civitatis, des rades winkeller; er befand sich in der Kauf
strasse, sich bis zur Schmiedestrasse (der heutigen Rosenstrasse)
erstreckend^. Er diente sowohl zum Lagern derjenigen Weine, die
die Stadtverwaltung für ihren Bedarf brauchte, als auch zum Wein
ausschank, den die Stadt verpachtet hatte. Johannes Doleator
erwirbt dieses Recht im Jahre 1335 für iV* Mark jährlich®. Später
Napiersky, Die Quellen des Rigischen Stadtrechts 1876, S. 188, 9.
® Koppmann, a. a. O., i, S. XLIV.
Mecklenb. Urkb. Bd. 12. Sachreg., s. v. taberna und tabernator.
^ Toeppen, a. a. O., S. 223.
® Mettig, Das Zweitälteste Erbebuch der Stadt Reval in Sitzungsberichte der
esellsch. fur Gesch u. Alterthk. der Ostseeprov. 1890, S. 91.
’ Napiersky, Erbeb. I, 131,383; Lib. red. I, 127, 243; Bunge, a. a. O., S. i6o.
® Mettig, a. a. O, S. 18, sieht in J. Doleator einen für das Weinhaus arbeitenden
öttcher, der in der Kaufstrasse ein Haus miethete, um nicht allzuweit von dem
. seiner 1 hätigkeit und seinem Geschäft zu sein. Indess scheint es mir richtiger
M Inscription (Lib. red. I, 127, 243) „Doleator de vinatorio ad 6 annos 1V2 mr.
ichaelis solvit", den Nachdruck auf „de vinatorio“ als demjenigen Gegenstände,
ñr den er Miethe zahlt, zu legen.