des Anfangsgehaltes für junge Kaufleute überflüssig geworden sei. Wir
lassen hier einige Zahlen aus der bezüglichen Statistik folgen:
Alter der Bewerber
Jahrgang 18—20 21—23 24—27
1895/96 Durchschnittsgehalt . . . . Fr. 1243 1581 1984
1900/01 n N 01285 1633 2044
1905/06 DE a 02 1565 2169
1912/13 nn a EL DD5 1955 2640
Weitere Altersklassen aufzuführen hätte keinen Zweck, weil bei der
Anstellung von ältern Kaufleuten so bedeutende Unterschiede bei der
Festsetzung des Anfangsgehaltes vorkommen, dass der durchschnitt-
liche Jahresgehalt ein vollständig unrichtiges Bild gibt.
Im übrigen verweisen wir auf die graphische Tabelle in der Aus-
stellung.
Auch die Bekämpfung des Stellenvermittlungsschwindels gehört
ins soziale Gebiet. Zu Anfang dieses Jahrhunderts schossen die Stellen-
vermittlungsbureaux wie Pilze aus dem Boden, doch erwies sich bei
näherem Zusehen, dass fast alle diese Unternehmen, von denen die
meisten von Ausländern gegründet und geleitet wurden, es nur darauf
abgesehen hatten, zahlreiche und hohe Einschreibgebühren zu erhalten.
Um die Placierung der Bewerber bekümmerten sich die wenigsten
dieser Vermittler und wo sie sich mit der Placierung abgaben, geschah
dies ohne nähere Prüfung der Aufträge bezüglich Qualität der suchen-
den Firmen. Dies alles bildete eine Gefahr für die kaufmännischen
Angestellten. Unser Bureau hat, in Verbindung mit den in Frage
kommenden Kaufmännischen Vereinen den Kampf gegen dieses schwindel-
hafte Gebahren energisch aufgenommen und wurde dabei in verdankens-
werter Weise durch die Grosszahl der schweizerischen Fachschriften
und Tageszeitungen kräftig unterstützt. Die Folge davon war, dass in
verschiedenen Kantonen, wie Basel, St. Gallen, Zürich u.a. m. Gesetze
über das gewerbliche und kaufmännische Placierungswesen erlassen
wurden.
Obschon es nicht Aufgabe der Stellenvermittlung sein kann, als
eigentliches Auskunftsbureau zu dienen, gehen doch beim Centralbureau
und bei den Filialen im Auslande zahlreiche Anfragen über Platz-,
Lebens- und Klimaverhältnisse (besonders für Ueberseestellen) ein, wie
auch über Handelsbeziehungen, Gesetzesvorschriften betreffend den
Anstellungsvertrag, Associationen, Beteiligungen und dergleichen. Die
Institution hat es sich immer angelegen sein lassen, solche Anfragen
nach bestem Wissen zu beantworten.
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