Full text: Der Schweizerische Kaufmännische Verein und seine Sektionen

des Anfangsgehaltes für junge Kaufleute überflüssig geworden sei. Wir 
lassen hier einige Zahlen aus der bezüglichen Statistik folgen: 
Alter der Bewerber 
Jahrgang 18—20 21—23 24—27 
1895/96 Durchschnittsgehalt . . . . Fr. 1243 1581 1984 
1900/01 n N 01285 1633 2044 
1905/06 DE a 02 1565 2169 
1912/13 nn a EL DD5 1955 2640 
Weitere Altersklassen aufzuführen hätte keinen Zweck, weil bei der 
Anstellung von ältern Kaufleuten so bedeutende Unterschiede bei der 
Festsetzung des Anfangsgehaltes vorkommen, dass der durchschnitt- 
liche Jahresgehalt ein vollständig unrichtiges Bild gibt. 
Im übrigen verweisen wir auf die graphische Tabelle in der Aus- 
stellung. 
Auch die Bekämpfung des Stellenvermittlungsschwindels gehört 
ins soziale Gebiet. Zu Anfang dieses Jahrhunderts schossen die Stellen- 
vermittlungsbureaux wie Pilze aus dem Boden, doch erwies sich bei 
näherem Zusehen, dass fast alle diese Unternehmen, von denen die 
meisten von Ausländern gegründet und geleitet wurden, es nur darauf 
abgesehen hatten, zahlreiche und hohe Einschreibgebühren zu erhalten. 
Um die Placierung der Bewerber bekümmerten sich die wenigsten 
dieser Vermittler und wo sie sich mit der Placierung abgaben, geschah 
dies ohne nähere Prüfung der Aufträge bezüglich Qualität der suchen- 
den Firmen. Dies alles bildete eine Gefahr für die kaufmännischen 
Angestellten. Unser Bureau hat, in Verbindung mit den in Frage 
kommenden Kaufmännischen Vereinen den Kampf gegen dieses schwindel- 
hafte Gebahren energisch aufgenommen und wurde dabei in verdankens- 
werter Weise durch die Grosszahl der schweizerischen Fachschriften 
und Tageszeitungen kräftig unterstützt. Die Folge davon war, dass in 
verschiedenen Kantonen, wie Basel, St. Gallen, Zürich u.a. m. Gesetze 
über das gewerbliche und kaufmännische Placierungswesen erlassen 
wurden. 
Obschon es nicht Aufgabe der Stellenvermittlung sein kann, als 
eigentliches Auskunftsbureau zu dienen, gehen doch beim Centralbureau 
und bei den Filialen im Auslande zahlreiche Anfragen über Platz-, 
Lebens- und Klimaverhältnisse (besonders für Ueberseestellen) ein, wie 
auch über Handelsbeziehungen, Gesetzesvorschriften betreffend den 
Anstellungsvertrag, Associationen, Beteiligungen und dergleichen. Die 
Institution hat es sich immer angelegen sein lassen, solche Anfragen 
nach bestem Wissen zu beantworten. 
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