Posten 13,14 und 15: Kapital, Reserven und Gewinnvortrag, Summen,
die den Aktionären (stoelclioläers) gehören.
Posten 16: Summe, die für Dividendenzahlung benötigt wird.
Posten 17 entspricht Posten 12. Im Gegensatz hierzu handelt es sich aber
um Zinsen, Provisionen usw., die die Bank gezahlt hat.
Posten 18: Zinsen und Provisionen, die die Bank an andere Banken
gezahlt hat.
Posten 19 gibt die Verpflichtungen der Bank aus ihren Akzepten cm
(f. Posten 8).
Posten 20; Giro-Obligo.
Posten 21: Die Reservebanken kaufen, um den Markt für kurzfristige
Schuldverschreibungen zu stützen, Schuldverschreibungen unter der Bedin
gung, daß der Verkäufer sie innerhalb von 15 Tagen wieder zurücknehmen
muß.
Posten 22: Kurz- und langfristige Depositen.
Posten 23: Ausgeschriebene Schecks auf die Cuaranty Neust Company,
die noch nicht zur Einlösung vorgelegt sind.
Bei den Direktoren (Verwaltungsratsmitgliedern) ist die Angabe ihres
Hauptberufs (f. S. 115) bemerkenswert.
S. Das Bankwesen in Frankreich
Ein lehrreiches Beispiel dafür, daß der Staat sich nicht in Bankspekula
tionen einlassen soll, bietet die Bankgeschichte Frankreichs. Als infolge der
Verschwendung Ludwigs XIV. und des Herzogs Philipp von Orleans
das Land in arge finanzielle Bedrängnis gekommen war, erbot sich der
Schotte John Law, der auf seinen Reisen das Bankwesen verschiedener
Länder kennengelernt hatte, die Finanzen Frankreichs zu ordnen und die
Staatsschuld zu vermindern. Der Regent ging auf den Vorschlag ein, und
durch Edikt vom Jahre 1716 erhielt Law die Ermächtigung zur Gründung
der Banque generale. Ihr Kapital betrug 6 Millionen Fr., ein
geteilt in 1200 Aktien zu 5000 Fr., von denen 1 / i in barem Gelde und 3 / 4
in den damals sehr niedrig stehenden Staatsschuldscheinen zu erlegen
waren. Die Geschäfte der Bank sollten in der Hauptsache in der Noten
ausgabe, in der Diskontierung von Wechseln, in der Annahme von De-
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