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von Daten nur annäherungsweise „richtig“, und daß die Gleich-
setzung des Umfanges der Produktionsmittelmärkte einerseits
und des Gebietes eines Nationalstaates andererseits besonders
„richtig“ sein sollte, dürfen wir in Erinnerung der obigen kritischen
Ausführungen über den Grad der Konkurrenzstörungen mit Recht
bezweifeln — offen ist die Frage dagegen in Anbetracht der Mehr-
deutigkeit des Beurteilungsmaßstabes der „Richtigkeit“ selber.
Könnte es nicht trotz gewisser Abweichungen einen berechtigten
Sinn haben, die erwähnte zwischenstaatliche Anwendung der Theorie
zu bevorzugen, wenn nämlich eine, wenn auch nur annäherungs-
weise Richtigkeit der Voraussetzungen den der Anwendung ge-
setzten Zielen genügt? Gibt es mit anderen Worten nicht noch
einen zweiten Gesichtspunkt der Beurteilung, einen anders ge-
arteten Maßstab der Richtigkeit?
Wir stehen wieder bei jener oben angeschnittenen Frage
nach den wirtschaftspolitischen Motiven einer Anwendung der
Theorie. In der bisherigen Formulierung bietet ihre Beantwortung
gewisse Schwierigkeiten. Motivation und bewußte Setzung eines
Anwendungszieles für die Auswahl der Daten sind nicht dasselbe;
der Begriff der Wirtschaftspolitik ist ebenfalls nicht eindeutig.
Nicht-politisch ist kein Akt der Anwendung, letzten Endes will
jede Anwendung von Theorie — abgesehen von der Absicht der
Verifizierung — auf Intervention, auf Gestaltung, auf Ordnung
im Sinne des theoretisch Richtigen hinaus. Wird Politik solcher-
maßen definiert, d. h. als ein Streben nach Realisierung er-
kannter Grundsätze (einschließlich der Summe der damit verbun-
denen Maßnahmen und Verhaltungsweisen) und wird ein der-
arliges Streben der Anwendung von Theorie als Motiv unter-
geschoben, so ist, wie gesagt, jeder Anwendungsakt politisch quali-
fiziert. Wollen wir demnach eine Differenzierung der Anwendungs-
gründe erreichen — und darauf müssen wir hinaus —, So wird es
vorteilhaft sein, vorläufig erst mal zwischen politischen Motiven
in der eben genannten weitesten Bedeutung und einer inhaltlich
definierbaren politischen Zielsetzung zu unterscheiden. Eine der-
artige Definition läßt sich am besten dadurch finden, daß wir den
Begriff der Politik ausschließlich der Bezeichnung staatlicher
Willensbildung vorbehalten. Der Beurteilungsmaßstab der Rich-
tigkeit ist dann ohne Schwierigkeit aus dem Wesen und den Zwecken
des Staates ableitbar.