Object : Das Hotel- und Gastgewerbe

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DAS HOTEL- UND GASTGEWERBE

Ich sagte, die Streckenreklame müsse im Fluge genossen
werden können. Auch das ist buchstäblich zu nehmen. Im Zeitalter
 des ständig wachsenden Flugverkehrs, der sich mehrenden,
regelmäßig bedienten Luftlinien ist auch die aus der Vogelperspektive
 zu betrachtende „Streckenreklame“‘“ keine Utopie
und kein Luftschloß mehr. Natürlich müßten bei ihr ganz
andere Gesichtspunkte gelten als bei der bisher üblichen
Streckenreklame. Aber ebenso gut, wie man senkrechte
Reklame-,,Blickfänger‘“ aufstellte, kann man auch zu wagerechten
 oder „schräg gestellten‘ übergehen, die der Luftschiffreisende
 aus seiner stolzen Höhe studieren könnte. Wobei ich
allerdings daran erinnern muß, daß das Hinunterblicken in die
Tiefe bei vielen Luftschiffreisenden ein Gefühl auslöst, das
bedenkliche Ähnlichkeit mit der Seekrankheit hat, in diesem
Falle aber wohl Sehkrankheit genannt werden müßte. Man
prüfe also zuvor alle Für und Wider, bevor man sich, wenn auch
nicht ewig, aber doch für einen längeren Zeitraum an eine
Streckenreklame aus der Vogelschau bindet. Diese Prüfung ist
überhaupt in jedem Falle angebracht, weil die Streckenreklame
eine besonders markante Eigenschaft des Brillanten hat: sie ist
kostspielig. Hinterher ist es zu spät, den so „zur Strecke
gebrachten Geldern nachzutrauern“,
Der Streckenreklame zuzählen kann man die Reklame in den
Eisenbahnabteilen, in Speisewagen, Schiffskajüten und auf
Bahnhöfen. Zur wirkungsvollen „Auslandsreklame‘“ könnte
man zum Beispiel die Werbung an Grenzstationen ausbilden,
wo die Reisenden wegen der Zoll- und Paßplackereien zu
längerem Aufenthalt gezwungen werden. Aus der goldenen
Vorkriegszeit meiner zahlreichen, gänzlich „paßlosen‘ Aus-Jandsreisen
 erinnere ich mich so mancher „Mußestunde‘“ im
Kreise der nicht beliebten Zöllner, in der ich mit wahrer Leidenschaft
 sämtliche erreichbaren Plakate usw. studiert habe. Es
ist übrigens ein probates Mittel, um den Ärger über den erzwungenen
 Aufenthalt abzukürzen. Man darf sich zur Abwechslung
statt über die Zollplackerei über solche Werbeplakate ärgern,
die meinen Grundregeln für das „richtige“ Werbeplakat ins
Gesicht schlagen.
Schließlich sei noch etwas gestreift, was zwar nicht direkt
„Streckenreklame“ ist, aber doch dazu werden kann. Ich meine
jene Tafeln und Schilder, die den Autofahrern die schnelle
Orientierung erleichtern. Es ist auch eine Art „Werbung“, und
            
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