beanstandeten, ausgeschlagen mit einem undurchlässigen Material, weiter
Drahtsiebe für Abfälle und Blechkästen zur Aufnahme der Zungen und
Gummischrubber zum Reinigen. Unmittelbar an der Schlachthalle muß
für den Gebrauch der Angestellten ein leicht und bequem zu benutzender
Waschraum mit Wasserklosett, ferner ein Zimmer zur Aufbewahrung der
Schürzen und der Werkzeugbeutel der Arbeiter und ein ausreichender
Raum für die Veterinärinspektion vorgesehen sein, der zugleich als Bureau
und Laboratorium dient. Für den Schlachtsaal ist vorgeschrieben, daß er
sehr luftig und für den Sommer mit Ventilatoren versehen sei; auch der
zur Entleerung der Därme bestimmte Raum soll. so luftig als möglich ein-
gerichtet sein.‘ Wenn das Fett zu menschlichem Genuß bestimmt. ist, so
muß der Schmelzraum einen emaillierten Fußboden. aufweisen und die
Innenwände aus glatten Materialien oder aus Metall in ihrer ganzen Höhe
hergestellt und auch die Decke in Stein gewölbt sein. Ferner wird ver-
langt, daß darin die Kessel aus galvanisiertem Eisen bestehen, und Türen
und Fenster mit Eisengittern versehen sind. Ein besonderer Nebenraum
hat als Lager der Fettbüchsen zu dienen. Die Gefrierkammern haben
ebenfalls den strengsten Anforderungen der Hygiene in bezug auf Rein-
lichkeit und Ventilation zu‘ entsprechen, und ihre Luftzuführung hat durch
Ventilatoren zu erfolgen.
Sämtliche Exportladungen müssen mit einem Gesundheitsattest aus-
gestattet werden, es sei denn, daß die Abteilung für Viehzucht den Exporteur
dieser Verpflichtung enthebt. Mit dem Höchstmaß der im Gesetz vor-
gesehenen Strafen werden diejenigen bestraft, welche beanstandetes oder
für den menschlichen Genuß durch den Aufsichtsbeamten als ungeeignet
bezeichnetes Fleisch verwenden, oder das Fleisch von Tieren bearbeiten,
welches von den mit der Untersuchung beauftragten Veterinärbeamten
vorher nicht beschaut worden ist, oder das Betriebssystem ändern, ohne
vorher entsprechende Anzeige an die Abteilung für Viehzucht gemacht
zu haben.