Full text: Die technischen Hilfsmittel für den Transport zu Wasser und zu Lande von Fleisch in gekühltem und gefrorenem Zustande

beanstandeten, ausgeschlagen mit einem undurchlässigen Material, weiter 
Drahtsiebe für Abfälle und Blechkästen zur Aufnahme der Zungen und 
Gummischrubber zum Reinigen. Unmittelbar an der Schlachthalle muß 
für den Gebrauch der Angestellten ein leicht und bequem zu benutzender 
Waschraum mit Wasserklosett, ferner ein Zimmer zur Aufbewahrung der 
Schürzen und der Werkzeugbeutel der Arbeiter und ein ausreichender 
Raum für die Veterinärinspektion vorgesehen sein, der zugleich als Bureau 
und Laboratorium dient. Für den Schlachtsaal ist vorgeschrieben, daß er 
sehr luftig und für den Sommer mit Ventilatoren versehen sei; auch der 
zur Entleerung der Därme bestimmte Raum soll. so luftig als möglich ein- 
gerichtet sein.‘ Wenn das Fett zu menschlichem Genuß bestimmt. ist, so 
muß der Schmelzraum einen emaillierten Fußboden. aufweisen und die 
Innenwände aus glatten Materialien oder aus Metall in ihrer ganzen Höhe 
hergestellt und auch die Decke in Stein gewölbt sein. Ferner wird ver- 
langt, daß darin die Kessel aus galvanisiertem Eisen bestehen, und Türen 
und Fenster mit Eisengittern versehen sind. Ein besonderer Nebenraum 
hat als Lager der Fettbüchsen zu dienen. Die Gefrierkammern haben 
ebenfalls den strengsten Anforderungen der Hygiene in bezug auf Rein- 
lichkeit und Ventilation zu‘ entsprechen, und ihre Luftzuführung hat durch 
Ventilatoren zu erfolgen. 
Sämtliche Exportladungen müssen mit einem Gesundheitsattest aus- 
gestattet werden, es sei denn, daß die Abteilung für Viehzucht den Exporteur 
dieser Verpflichtung enthebt. Mit dem Höchstmaß der im Gesetz vor- 
gesehenen Strafen werden diejenigen bestraft, welche beanstandetes oder 
für den menschlichen Genuß durch den Aufsichtsbeamten als ungeeignet 
bezeichnetes Fleisch verwenden, oder das Fleisch von Tieren bearbeiten, 
welches von den mit der Untersuchung beauftragten Veterinärbeamten 
vorher nicht beschaut worden ist, oder das Betriebssystem ändern, ohne 
vorher entsprechende Anzeige an die Abteilung für Viehzucht gemacht 
zu haben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.