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e. Die Schulden aus öffentlichen Mitteln
Neben der Verschuldung der öffentlichen Hand gegenüber der privaten Wirtschaft sind
Reich, Länder und Gemeinden in beträchtlichem Ausmaß unter sich verschuldet. Diese Be-
träge stellen für die einzelnen Gebietskörperschaften Schulden aus öffentlichen Mitteln dar.
Begründet sind die Schulden aus öffentlichen Mitteln darin, daß die finanzschwächeren
Körperschaften die ihnen durch die besonderen wirtschaftlichen Notstände der Nachkriegs-
zeit, insbesondere auf dem Gebiete des Wohnungs- und Wohlfahrtswesens erwachsenen Auf-
gaben nicht ohne die Kredithilfe der daran gleichfalls interessierten übergeordneten Ge-
bietskörperschaften durchführen konnten.
An der rechnerischen Gesamtsumme der am 31. März 1928 nachgewiesenen Schuldverhält-
nisse aus öffentlichen Mitteln von rd. 1 Mrd. ‚2. waren als Schuldner heteiligt:
‚0. 202,1 Mill. ZA = 20,3 v4
. 24,7 » » = 25 >»
Gemeinden und Gemeindeverbände ..... .... 7610 » » = W112 »
Summe .... 993.9 MilL_ AM == 100.0 yH
Reich .........-.
Länder .........0.01-.00-
Hansestädte ...
Der Hauptbetrag der Schuldefi aus öffentlichen Mitteln entfällt mit 767,0 Mill, ZA =
77,2 vH auf die kommunalen Körperschaften, die als ausführende Organe die letzten Trägel
des Kreditbedarfs waren, und zwar sind es in erster Linie die mittleren und kleineren Ge-
meinden., welche auf die Finanzhilfe übergeordneter Körperschaften angewiesen waren.
Übersicht 20
Die Schulden aus öffentlichen Mitteln von Reich, Ländern und Gemeinden,
gegliedert nach Gläubigern
Stand am 31. März 1928 in 1000.72.
Schuldner
Reich area
Länder ‚......... RB
Hansestädte!) ........0....04
Gemeinden über 10000 Einwoh-
ner und Gemeindeverbände
Gemeinden unter 10 000 Ein-
waohner .
Summe.... ı
EA A
Gläubiger
Ge-
„fer
Reich !Länder?| nd
meinde-
Yarhänd:
ZU-
ammen
Haus-
zins-
steuer
Gläubiger
nicht |
festgestellt.
Ins- ‚Dose!
gesamt 2%
201 30 0
18617.21 91109
202 112,6
24 728.2
202 112,6)
24 728,2!
20,3
25
‚43 963.2| 221 144.5] 38 731.4* 403 830.
2023 875.1)
607 14a)
12
. a | 359322, 159 322,6! 16,0
361 104,1] 230 844.4] 38 731,6! 630 680,1! 203 875,1] 159 322,6! 993 877.61 109.9
1
1) Einschl. ihrer Gemeinden. — 2) Einschl. Hanzsestädte.
Das Reich tritt als Schuldner von öffentlichen Mitteln überhaupt nicht auf, dagegen I”
scheint es als Geldgeber (Gläubiger) der übrigen Körperschaften an erster Stelle. Von den
insgesamt 834,6 Mill. AA, bei denen der Gläubiger festgestellt ist, sind 361,1 Mill. AM av
Haushaltsmitteln des Reichs zur Verfügung gestellt. Davon ging mehr als die Hälfte wieder
an die Länder. Die Länder haben wieder, und zwar teilweise aus denselben Mitteln, Kreditt
in Höhe von 230.8 Mill. AZ. an die Gemeindeverbände und die Gemeinden gegeben.