147 Anglo-Russische Konvention betreffs Persiens. ‘148
40000 Lasen und in Barkhan - Tachsil etwa 15000 Mohammedaner 765 368 Übertrag: 810 524
Einwohner vom Khetran Stamme. Hindus 38158 Parsen 166
Der Religion nach sind die Bewohner meist sun- Christen 4026 Juden 48
nitische Mohammedaner und Hindus. Abgesehen von Sikhs 2972 Tains 8
den Distriken Mekran, Kharan und West-Sindschrani 7810 524 810 746
weist der Zensus von 1901 folgende Ziffern auf:
(Ueber Bahrein, Oman und die türkischen Gebiete
des Persischen Golfs siehe: Levante-Handbuch,
Berlin 1910, Gea Verlag G. m. b._H.)
Anglo-Russische Konvention betrefts Persiens
(vom 31. August 1907).
Die Regierungen Grossbritanniens und Russlands I.
verpflichten sich gegenseitig die Integrität und Unab- Russland verpflichtet sich seinerseits, weder für sich
hängigkeit Persiens zu respektieren. Beide Regierungen selbst, noch zugunsten russischer Untertanen, noch auch
wünschen aufrichtig die ruhige und friedliche Entwicke- zugunsten von Untertanen dritter Mächte irgendwelche
lung dieses Landes, sowie die dauernde Geltung Konzessionen politischer oder wirtschaftlicher Natur
gleicher Vorteile für den Handel und die Industrie aller nachzusuchen (wie Konzessionen {für Eisenbahnen,
andern Nationen. Banken, Telegraphenlinien, Landstrassen, Transport oder
In der Erwägung, dass jede der beiden Regierungen die von der afghanischen Grenze über OGazik,
aus geographischen und wirtschaftlichen Gründen ein Birdschand, Kerman nach Bender Abbas führt, und
spezielles Interesse an der Aufrechterhaltung von Frieden weder direkt noch . indirekt Gesuchen nach ähnlichen
und Ordnung in bestimmten Teilen Persiens hat, Konzessionen in diesen Gebietsteilen entgegenzuarbeiten,
und zwar an der russischen Grenze und in deren die von der englischen Regierung unterstützt werden.
Nachbarschaft auf der einen Seite, und an den Grenzen Hierbei sind die genannten Plätze in dem Gebiet mit
Afghanistans und Beludschistans auf inbegriffen, in dem Russland sich verpflichtet, keine der
der anderen Seite, und in dem Bestreben alle Ur- bezeichneten Konzessionen nachzusuchen.
sachen eines Konfliktes zwischen ihren gegenseitigen In-
teressen in den oben erwähnten persischen Gebieten zu I.
vermeiden, haben die beiden Regierungen folgendes ver- Russland verpflichtet sich, ohne vorherige Überein-
einbart: kunit mit England der Gewährung von keinerlei Kon-
zessionen an britische Untertanen in den zwischen den
1. sub I und IT genannten Linien gelegenen Teilen Persiens
Grossbritannien verpflichtet sich, weder für sich entgegenzuwirken. , . |
selbst, noch zugunsten britischer Untertanen, noch auch Grossbritannien übernimmt die gleiche Verpflichtung
zu Gunsten von Untertanen dritter Mächte irgendwelche bezüglich der Gewährung von Konzessionen an
Konzessionen politischer oder wirtschaftlicher Natur russische Untertanen in den gleichen Gebieten Persiens.
nachzusuchen (wie Konzessionen für KFisenbahnen, Alle innerhalb der sub I und II bezeichneten
Banken, Telegraphenlinien, Landstrassen, Transport- CGrenzlinien zur Zeit der Abfassung dieser Konvention
oder Versicherungs-Unternehmungen etc.) jenseits einer bereits existierenden Konzessionen bleiben hiervon un-
Linie, die von Kasr-i-Schirin über Ispahan, Yesd, Kakhk berührt.
nach dem Punkte der persischen Grenze führt, an dem IV.
auch die russische und afghanische Grenze zusammen- Es wird vereinbart, dass alle persischen Zollein-
stossen, — und weder direkt noch indirekt Gesuchen nahmen, mit Ausnahme derer von Farsistan und des
nach ähnlichen Konzessionen in diesen Gebietsteilen _Persischen Golfes (Einkünfte, die bisher als Garantie
entgegenzuwirken, die von der russischen Regierung für Amortisation und Zinsen der von der Regierung des
unterstützt werden. Hierbei sind die oben genannten Schah mit der „Banque d’Escompte et des Pröts de
Plätze in dem Gebiet mit inbegriffen, in dem Gross- Perse“ bis zur Unterzeichnung dieser Konvention abge-
britannien sich verpflichtet keine der bezeichneten Kon- _schlossenen Arbeiten dienten), demselben Zwecke dienen
zessionen. nachzusuchen. sollen wie bisher.