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Gleichfalls wird vereinbart, dass die Zolleinnahmen und für den Fall, dass Russland sich genötigt sieht über
Farsistans und des persischen Golfes, wie auch die Ein- die den Dienst der mit der erstgenannten und in dem
nahmen für die Fischerei am persischen Ufer des Kas- sub II erwähnten Gebiet domizilierten Bank abge-
pischen Meeres und die Einkünfte der Post und des schlossenen Darlehen garantierenden Einkünfte eine
Telegraphendienstes wie bisher für den Dienst der seitens Kontrolle auszuüben oder für den Fall, dass England
der Regierung des Schah mit der „Imperial Bank of sich genötigt sieht, über die den Dienst der mit der
Persia“ bis zur Unterzeichnung dieser Konvention ab- zweitgenannten und in dem sub I erwähnten Gebiet
geschlossenen Arbeiten reserviert bleiben sollen. domizilierten Bank abgeschlossenen Darlehen garantie-
renden Einkünfte eine Kontrolle auszuüben, verpflichten
V. sich die britische und russische Regierung vorher in
Für den Fall von Unregelmässigkeiten bei der einen freundschaftlichen Ideenaustausch einzutreten, um
Amortisation oder der Zinsenzahlung für die vor Un- in Übereinstimmung mit einander die fraglichen Kon-
terzeichnung dieser Konvention mit der „Banque d’Es- trollmassregeln zu bestimmen und um alle Störungen zu
compte et des Pröts de Perse“ und mit der „Imperial vermeiden, die sich mit den Prinzipien der gegenwärti-
Bank of Persia“ abgeschlossenen persischen Anleihen gen Konvention nicht vereinigen liessen.
Anglo-Russische Konvention betreffs Afghanistan
(vom 31. August 1907).
Die beiden Vertragsmächte haben, um die vollstän- ' Afghanistan zu verletzen, noch auch sich in die innere
dige Sicherheit ihrer beiderseitigen Grenzen in Zentral- Verwaltung des Landes zu mischen, vorausgesetzt, dass
Asien zu gewährleisten und um in diesen Gebieten einen der Emir den Verpflichtungen nachkommt, die er in
dauernden Frieden aufrechtzuerhalten die folgende Kon- dem oben erwähnten Vertrage der britischen Regierung
vention geschlossen: 3 gegenüber eingegangen ist.
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Die britische Regierung erklärt, dass sie keine Ab- ; . . 8 sn
sicht hegt, den politischen Status Afghanistans zu ver- Die russischen und afghanischen Behörden, die für
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- a 3 x . renzdistrikten eingesetzt sind, haben das Recht 1ür dıe
Die britische Regierung verpflichtet sich ferner, F}edigung okakr Fragen ohne politischen Charakter
ihren Einfluss in Afghanistan nur in friedlichem Sinne ‚iteinander in direkten Verkeh tref
geltend zu machen und keine Massnahmen zu treffen, einander in direkien Verkehr zu SO
die Russland bedrohen könnten, noch auch Afghanistan IV.
zu ermutigen, solche Massnahmen zu ergreifen, Die britische und russische Regierung erklären sich
Die russische Regierung erklärt ihrerseits, dass sie mit dem Prinzip kommerzieller Gleichberechtigung in
Afghanistan als ausserhalb ihrer Interessensphäre liegend Afghanistan einverstanden und vereinbaren, dass alle
betrachtet, sie verpflichtet sich in ihrem politischen Ver- Erleichterungen die für britische oder britisch-indische
kehr mit Afghanistan sich der Vermittelung der britischen Handelsbeziehungen gegolten haben oder noch gelten
Regierung zu bedienen, und verpflichtet sich ferner, werden, ebenso russischen Handelsbeziehungen zugute
keinerlei Agenten nach Afghanistan zu entsenden. kommen sollen. Sollte die Entwickelung des Handels
die Einsetzung von Handels- Agenturen erfordern, so
HL. sollen die beiden Regierungen sich über die zu er-
Nachdem die britische Regierung in dem in Kabul greifenden Massnahmen einigen, wobei natürlich die
am 21. März 1905 unterzeichneten Vertrage erklärt hat, Souveränitätsrechte des Emirs gebührend respektiert
dass sie die mit dem verstorbenen Emir Abdur-Rach- werden sollen.
man getroffenen Vereinbarungen und Verpflichtungen an- V.
erkennt, und dass sie keinerlei Einmischung in die Diese Vereinbarungen sollen erst in Kraft treten,
inneren Angelegenheiten Afghanistans beabsichtigt, ver- wenn die britische Regierung der russischen Regierung
pflichtet sich Grossbritannien jenen Vertrag weder durch das Einverständnis des Emirs mit den obigen Ab-
Annexion noch durch Besetzung irgend eines Teiles von ımachungen bekannt gegeben haben wird.