Vorwort. B
machergewerbes bis zum 16. Jahrh. (Freiburger Dissert. von 1922);
A. Diestellamp, Die Entwicklung des Schneidergewerbes in Deutschland
bis zum Ausgang des 16. Jahrhunderts (ebenso 1922); Grüninger.
Das ältere deutsche Schmiedehandwerk auf dem Lande (ebenso 1924).
Dazu H. v. Lösch, V.j.schr. f. Soz.- u. WG. Bd. 17. S. 381 ff. und
Bd. 18, S. 410 f.; K. F. Müller a. a. O.; Sachs, Metzgergewerbe und
Fleischversorgung der Reichsstadt Nürnberg bis zum Ende des 30jährigen
Kriegs (1922); vgl. dazu H. v. Lösch a. a. O. Bd. 18, S. 414 ff.;
Julie Schmidt, Die Zunft der Fleischer zu Köln (Bonner Dissert. von
1917); M. Unterhorsst, Die Kieler Kramerkompagnie (Kieler Dissert.
von 1913); Bein, Die Leinwandweberei im Kanton Bern (Berner
Dissert. von 1918); E. Huth, Die Wollenweberzunft in Herborn (Marburger
Dissert. von 1910). Ueber Koch, Kopludegilde von Goslar (Leipziger
Disssert.) s. die Kritik von Frölich, Ztschr. des histor. V.s f. Niedersachsen,
Jahrg. 1915; Hansische Geschichtsblätter 1915, S. 2. L. Ricker,
Beiträge zur Wortgeographie der deutschen Handwerkernamen, Ztschr.
f. deutsche Mundarten Bd. 15 (1920), S. 97 ff. Ueber W. Koch, Gesch.
der Binnenfischerei von Mitteleuropa (1925) s. meine Besprechung in
der H. Z. (demnächst). Georg Hogen, Erwerbsordnung und Untersstütungswesen
(Erlanger Dissert. von 1913): über den Zusammenhang
der beiden Dinge bei den Zünften. Hegi, Gesch. der Zunft zur Schmiden
in Zürich (1912). Vgl. dazu V.j.sschr. f. Soz.- u. WG. 15, S. 577 ff.
(Nabholz) und H. Z. 126, S. 5309 ff. (G. v. Below).
Zu Nr. VI: An meine Darlegung von der Wandlung in der Stellung
der Gewandschneider, die seit dem 14. Jahrhundert in den großen
Städten nicht mehr die vornehmsten Leute im Handel sind (S. 338).
schließt sich Rörig, Der Markt von Lübeck (1922), S. 41 an. In weitern
Arbeiten hat er m. C. eine Auffassung von der Beschränkung des Handelsbetriebs
auf den Großhandel vertreten, die quellenmäßig sich doch
nicht recht begründen läßt (vgl. dazu meine Bemerkungen in der
V.j.schr. f. Soz.- u. WG. Bd. 19). Festzustellen ist erstens, daß die Neigung
zur Verbindung des Groß- mit dem Kleinhandel noch lange
herrschend bleibt. Diese Neigung zeigt sich sogar bei einer so großen
Handelsgesellschaft wie der „Großen Ravensburger’, wie man jett
aus Schultes Werk ersieht. Diese Gesellschaft verzichtet auf den Kleinhandel
z. T. nur deshalb, weil sie sich zur Beschränkung auf den Großhandel
rechtlich gezwungen sieht. Und wie die Deutschen im Ausland
den Kleinhandel auszuüben streben, sc auch die Fremden in Deut9schland;
die „Gäste von Venedig“ in Köln (14. Jahrhundert) verzichten
nur zwangsweise auf den Kleinhandel. Kuske, Westdeutsche Ztschr.
Bd. 27, S. 406. Zweitens bleibt zweifellos bei der Mehrzahl der
Firmen Groß- und Kleinhandel weit über das Mittelalter hinaus vereinigt.
Drittens verschiebt sich allerdings insbesondere seit dem 14. Jahrhundert
oft in der Firma das Verhältnis zugunsten des Großhandels,