Object: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Die Biersteuerrückstände beliefen sich am 1. April 1928 auf 1,8 Mill. AM und am 
1. April 1929 auf 2,0 Mill. AM, 
Durch das Gesetz zur Änderung des Biersteuergesetzes vom 15. April 1930 ist die 
Biersteuer mit Wirkung vom 1. Mai 1930 um durchschnittlich etwa 44 vH erhöht worden. 
Die wichtigsten Steuersätze für Vollbier bewegen sich seitdem — je nach dem Ausstoß 
der Brauereien — zwischen 9,50 AM und 12 AM je hl. Das Soll der Biersteuer für 
1930 ist auf 550 Mill. AM veranschlagt worden. Die Biersteuer gehört jetzt auch zu 
den Überweisungssteuern. Die Länder sind mit Wirkung vom 1. April 1930 in Höhe 
von einem Sechstel (91,6 Mill. A.4) am Biersteueraufkommen beteiligt; daneben erhalten 
die Länder Bayern, Württemberg und Baden wie bisher Sonderentschädigungen von 
zusammen 59.4 Mill. AM: dem Reich verhleibt demnach 1930 ein Soli von 399 Mill. AM. 
Branntwein 
Auch der Verbrauch von Branntwein hat in den Rechnungsjahren 1927 und 1928 
Nicht unbeträchtliche Mehrerträge abgeworfen. Die Isteinnahmen aus dem Branntwein- 
Monopol haben den Stand des Rechnungsjahres 1926 (227,2 Mill. AM) im Jahre 1927 
um 14,9 vH übertroffen und insgesamt 261,0 Mill. AM erreicht. Im Rechnungsjahr 1928 
hat sich die Aufwärtsbewegung fortgesetzt; die Einnahmen stiegen um 13,8 vH auf 
297,0 Mill. ZA. Auf den Kopf der Bevölkerung entfielen 1926 3,61 AM, 1927 
4,12 AA und 1928 4,66 AM. Zu der Zunahme im Rechnungsjahr 1927 hat seit August 
1927 vornehmlich die am 1. Juni 1927 in Kraft getretene Erhöhung der Hektoliter- 
einnahme um rd. 18 vH, nämlich von 280 AM auf 330 AM je hl Weingeist, bei- 
Setragen. Im Rechnungsjahr 1928 wirkte sich die erhöhte Hektolitereinnahme voll aus, 
lerner war die namentlich in dem sehr kalten Wänter 1928/29 beobachtete Verbrauchs- 
Steigerung auf die Besserung des fiskalischen Ergebnisses von Einfluß. 
Die Voranschläge, die in den Reichshaushaltsplänen für die Einnahmen aus dem 
Branntweinmonopol enthalten waren, sind in den drei letzten Rechnungsjahren durch 
die Isteinnahmen übertroffen. worden, und zwar 1926 (172 Mill. AM) um 32.1 vH, 
1927 (249 Mill. AM) um 7,9 vH und 1928 (270 Mill. AM) um 10,0 vH. 
Die Branntweinerzeugung im deutschen Monopolgebiet, die von der Reichsmonopol- 
Verwaltung übernommenen und abgesetzten Mengen und die Endbestände betrugen in 
den Betriehsiahren 1926/27 bis 1928/29: 
Betriebsjahre 
(Oktober 
bis September) 
SZ ) 
1926/27 ie 
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1928/29 5 
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Mangan li engen 
hl Weingeist 
1.870 667 
2 806 413 
2242 117 
171 460 
210 153 
233 576 
1700 202 
2 596 791 
2 009 669 
2312 286 
2424 160 
2611 353 | 
—— 
Branntweinhestände 
der Monopol- in den 
verwaltung | Eigenlagern 
am Schluß des 
Betriebsiahres 
7 
349 743 21.036 
503 801 39 773 
227 474 24.976 
MN 
*) Einschl. der hesehlaenahmten Mengen. 
Bis Monopolverwaltung verwertet den Branntwein durch Verkauf des unverarbeiteten 
ma nntweins. Branntwein wird abgegeben zum regelmäßigen und zum besonders er- 
4ßigten Verkaufspreis, zum Essigbranntweinpreis, zum allgemein ermäßigten Verkaufs- 
Dis und zum Ausfuhrpreis. Nur für die Mengen, die zu den drei erstgenannten Ver- 
li Wspreisen abgesetzt werden, werden Preise erzielt, die über den Übernahmepreisen 
gen, während die übrigen Menven zu Verlustpreisen verkauft werden.
	        
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