Full text : Probleme der Wirtschaftsgeschichte

214 U. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker,
besonders den Niederrhein!) und Thüringen?), beschränkt blieb,
so war die Länge des Weges, den dieser Artikel zurückzulegen
hatte, meistens sehr beträchtlich. Die Stadt Erfurt, ein Hauptsiß
 des Waidhandels, exportierte massenhaft nach den sächsischen
und schlesischen Textilbezirken einerseits, nach den Frankfurter
und Nördlinger Messsen andrerseits. Sie verdankte außer ihrem
Niederlagsrecht namentlich auch der bedeutenden Ausfuhr von
Waid die große Handelsbedeutung, die sie im Mittelalter besaß?).
Um eine Spezialität zu erwähnen, so wird im Jahre 1378 eine
Handelsgesellschaft geschlossen, welche Falken von Lübeck nach
Venedig verkauft, um von dort nach Alexandrien versandt
zu werden?). Derselbe Handelsartikel begegnet uns schon in
der Koblenzer Zollrolle von 1104°). Weiter hat Bücher wichtige
Industrieartikel übersehen. Im ersten Straßburger Stadtrecht
werden die gladii, qui in navibus de Colonia vel undecunque
portantur, genannt). In jener Koblenzer ZBollrolle begegnen
ebenfalls die veneditores gladiorum. Waffen und Metallwaren
überhaupt gehören zu den ältesten Handelsartikeln in Deutschland?)
 und zwar zu denen des interlokalen Verkehrs.
Allerdings schränkt hier wieder die Stadtwirtschaftspolitik
den Handel ein, indem sie in erster Linie den städtischen Handwerksmeistern
 den Absat sichert. Aber es bleibt doch noch recht
viel Raum für freie Bewegung. Am Niederrhein und in Steiermark
 arbeitet die Eisenindustrie schon im Mittelalter für den
1) Vgl. meine landständ. Verfassung in Jülich und Berg II, 2,
154 Anm. 10; Jahrbuch des Düsseldorfer Gesschichtsvereins 10, 186 ff.;
Lau a. a. O. S. 217 f.; Geering, Mitteilungen aus dem Stadtarchiv
von Köln Heft 11 S. 54. H. Z. 91, S. 440 Anm. 1.
2) Bruno Hildebrand a. a. O. S. 207 ff.
3) Geering a. a. O. Zeitschr. f. schlesische Geschichte 26, 19 Anm. 1.
F. Lauterbach, Der Kampf des Waids mit dem Indigo (Lpz. Diss.
v. 1905). Indigolende) im J. 1347: W. Stein, Akten II, S. 17 Z. 27.
1) Pauli, Lübeckische Hustände 1, 142.
>) Keutgen, Urkunden S. 49.
s) Keutgen S. 96 g 47. Lamprecht, Wirtschaftsleben 11, S. 334.
7) Vgl. meine Bemerkungen in der Zeitschr. f. Soz.- u. W. G. 5,
147 ff. Dörner, Das Sarwörter- und Schwertfegeramt in Köln,
Freiburger Diss. v. 1915, S 1 ff
            
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