mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 215
großen Markt. Nachweislich. bereits zu Beginn des 12. Jahr-
hunderts bringen die Kupferschmiede von Huy und Dinant die
Erzeugnisse ihrer Kunstfertigkeit in den Handel!). Die Kölner
Goldschmiede ziehen mit ihren Erzeugnissen zur Frankfurter
Messe?); ja, Kölner Goldschmiedearbeiten werden sogar nach
Venedig abgesetztt?). Es sind freilich die Messen und Märkte,
durch die sich der Verkehr von Ort zu Ort hauptsächlich vollzieht.
Die Krämer werden gelegentlich angewiesen, die an den Jahr
marktstagen von den „Gästen“ gekauften Eisenwaren bis zum
nächsten Jahrmarkt aufzubewahren, nicht zum Nachteil der
heimischen Messerer an das Publikum zu verkaufen). Der täg-
liche Markt bleibt den Handwerksmeistern der Stadt reserviert.
Aber im lokalen Angebot erschöpft sich eben nicht der Handel
1) Pirenne, Histoire de la constitution de la ville de Dirant
+ § W unten Nr. VI, s 5; Diemar, Mitteilungen des oberhessischen
Geschichtsvereins N. F. 8, 33.
3) Lau S. 306.
4) Vgl. Uhlirz, Urkunden und Regesten aus deni Archive der K. K.
Reichshaupt- und Residenzstadt Wien, S.-A. aus dem 17. Bande
des Jahrbuches der kunsthistorischen Sammlungen des allerhöchsten
Kaiserhauses S. 89 Nr. 15 456 (vom Jahre 1481). Diejenigen, gegen
welche die Urkunde sich richtet, sind die Messerer aus den Städten
Waidhofen und St. Pölten und die „Gäste“ aus nichtösterreichischen
Gebieten. S. unten Nr. VI. Ebenso verfügt die Stadt Wien 1500
(Uhlirz S. 112 Nr. 15 567): „Die Krämer sollen außerhalb der zweier
Jahrmärkte nur solche Gürtel feil haben, die sie von den „gürtlern hie
kaufen. Sie mügen auch von den gesten gürtl kaufen, aber die-
selben außerhalb der jarmerkten nicht in der stat verkaufen. Was
sie von den Gürteln auf den Jahrmärkten nicht verkaufen, sollen sie
zu dem andern Jahrmarkt behalten. „Desgleichen‘ sollen auch die
Gürtler von den Gästen keine Gürtel .fürkaufen‘, sondern sich allein
von ihrer Handarbeit nähren. Doch hat sich der Rat vorbehalten,
diesen Zusatz zu mindern und zu mehren." So sehr also das Recht
der heimischen Gürtlermeister gewahrt bleibt, so müssen s ie sich doch
die Konkurrenz auswärtigerGürtlerwaren innerhalb gewisser Schranken
gefallen lassen. Es sei noch darauf hingewiesen, daß als Gegensatz
zu „in der Stadt verkaufen“ daran zu denken ist, daß die Krämer außer-
halb ~ als „Gäste“ –~ umherziehen. Vgl. zu den Beispielen aus Wien
auch Hansische Geschichtsblätter 1897, S. 63.