Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie. 15 
des Kreises Siegen geführt; auch sie sind keine ursprüngliche 
Einrichtung.!) 
Von einer Reihe von Beispielen des Gemeineigentums 
aus Asien überzeugte man sich, daß es mit ihnen eine ähn- 
liche Bewandtnis hat wie mit dem russsischen Mir. Sie sind 
verhältnismäßig jungen Datums und gehen auf staatlichen 
oder grundherrlichen Zwang zurück. Die Idee, auf der diese 
Fälle von Gemeineigentum beruhen, ist die, daß die Gemeinde 
der Regierung oder einer Grundherrschaft gegenüber solidarisch 
für alle Auflagen haftet, welche von dem Dorfe erhoben werden. 
Unter den zusammenfassenden Darstellungen zeigt die 
Wirkung der neuen Beobachtungen zuerst wohl der Arttikelt 
„Feldgemeinschaft‘O von Meitzen in der ersten Auflage des „Hand- 
wörterbuches der Staatswissenschaften“: der betr. Band (der 
dritte) erschien im Jahre 1892. Hier werden uns schon geläu- 
terte Anschauungen vorgetragen. Meitzen konstatiert freimütig, 
daß viele Beispiele mit Unrecht auf Ureigentum bezogen worden 
seien.?2) Er glaubt nur noch einige wenige Fälle von Gemein- 
eigentum als ursprünglich volkstümliche Einrichtung deuten 
zu dürfen. Zu diesen wenigen gehören nach ihm die Verhält- 
nisse der Afghanen, der Serben (mit der sogleich noch näher 
zu schildernden Zadruga) und der alten Deutschen. Troß dieser 
Erkenntnis hält er freilich an der Ansicht fest, daß Gemeinbesitz 
der Gemarkungen bei allen Völkern das Ursprüngliche gewesen 
sei. Es ist aber schon nicht mehr empirisches Material, worauf 
er sich stützt, sondern, wie er selbst zugibt, eine psychologische 
Wahrscheinlichkeit. 
Die Forschungen der folgenden Jahre haben auch noch die 
wenigen Beispiele, auf die sich Meitzen stützte, vermindert. 
!) Vgl. Gothein, Agrarpolitische Wanderungen S. 41; Klutmann, 
Die Haubergswirtschaft (Jena 1905): erst im 16. Jahrhundert findet 
sich die heutige Bewirtschaftungsform der Haubergsgenosssenschaft. 
2) Aus dem folgenden Jahre, 1893, seien die kritischen Bemer- 
kungen von Pöhlmann, in seinem Aufsatz „Die Feldgemeinschaft bei 
Homer“, Z. f. Soz. u. W. G., Band I, S. 1 ff., verzeichnet. Daselbst 
S. 5 auch eine Notiz über die Unsicherheit, die hinsichtlich der römischen 
Verhältnisse besteht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.