20 I. Das kurze Leben einer viel genannten Theorie.
unserer Ansicht müssen wir verzichten. Die Analogien, welche
man bisher verwertet hat, würden eher gegen als für die An-
nahme des urssprünglichen Gemeinbesites bei den Germanen
sprechen. Wenn das Problem durch jenen Verzicht schwieriger
wird, so müssen wir andrerseits uns erinnern, daß echte Wissen-
schaft immer falsche Stützen verschmäht. Eine Handhabe können
noch die späteren Beispiele von Gemeineigentum bei demselben
Volk, also die später zu beobachtenden Überreste älterer Ein-
richtungen, gewähren. Doch bleibt bei ihnen wiederum die
Vorfrage zu beantworten, ob sie wirklich Reste ursprünglicher
Erscheinungen darstellen. So gelangen wir denn zu dem Requl-
tat, daß sich das früher vorausgesettte Verhältnis vollkommen
umgekehrt hat: Sicherheit geben nur die unmittelbaren Nach-
richten; die Analogien sind Nebensache.
In dieser Beschränkung bleibt den Analogien ihr Wert,
wie.wir es des näheren ja schon im Eingang unserer Ausführungen
dargelegt haben. Wir halten es selbstverständlich für unsere
Pflicht, Zusammengehöriges zusammenzubringen; wir verschlie-
ßen nach keiner Richtung die Augen. So tragen wir denn auch gar
kein Bedenken, es als ein Verdienst von Sybel, Laveleye-
Bücher usw. zu rühmen, daß sie unser Beobachtungsmaterial
vermehrt haben. Wir können sogar konstatieren, daß gerade
auch innerhalb des Rahmens der hier erörterten Kontroverse
die Verwertung der Analogie ihre guten Früchte gezeitigt hat.
Es ist mit Recht von R. Hildebrands Theorie bemerkt worden,!)
daß sie sich als eine Übertragung der neueren Forschungen über
die Entstehung des russischen Mir auf die germanische Verfassungs-
und Wirtschaftsgesschichte charakterisiere. Die Beobachtung, daß
der russische Mir eine neuzeitliche Bildung ist, regte bei ihm
den Gedanken an, ob es sich nicht auch in andern Fällen, in
denen man eine uralte Erscheinung sah, um späte Entwicklung
handeln dürfte. Von da aus gelangte er zu einer vielfach be-
rechtigten Kritik von Argumenten, die man für das Ureigen-
tum angeführt hatte. Indessen Hildebrands Beispiel zeigt
1) Vgl. Rachfahl a. a. O. S. 202.
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