H 3 VII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft
sieht sich genötigt, ihre Arbeiter außerhalb der Stadt zu suchen!).
Tröltsch gibt in seinem Buch über ,die Calwer Zeughandlungskompagnie
und ihre Arbeiter“ die eingehendste und gründlichste
Darstellung, die bisher ein Zweig der in den neueren
Jahrhunderten aufkommenden Großindustrie gefunden hat.
In Württemberg entfaltet sich das neue Gewerbe der Zeugmacherei
aus der städtischen Tuchmacherei?) und zwar in der
zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Bei dieser Entwickelung
spielt einmal die Mode eine sehr wesentliche Rolle, indem man
sich in jener Zeit in ganz Mittel- und Süddeutschtand von den
Tuchen den Zeugen zuwendet?). Sodann ahmt Württemberg
das in der Nachbarschaft, insbesondere im Badischen Pforzheim,
schon angenommene Verlagssystem nach; es zeigt den Wunsch,
den außerwürttembergischen Händlern ihr Geschäft abzuschneiden?).
Unter den Verlegern spielen die Färber die Hauptrolles).
Sie bringen die andern Personen, die bei der Produktion beteiligt
sind, in Abhängigkeit. Diese Gestaltung der Dinge beschränkt
sich freilich auf einen Teik Württembergs, „das Schwarzwaldgebiet
und den größten Teil des sogenannten Gäus (Herrenberg
und Böblingen) bis gegen den Schönbuch hin“). Hier
ist der "Sieg der Verleger um 1612 entschieden. Im ganzen
übrigen Würitemberg bleibt die Zeugmacherei wie die Tuchmacherei
Handwerksbetrieb. Die Vereinigung der Verleger zu
der Calwer Zeughandlungskompagnre fällt in das Jahr 16507).
1) Auch die Frankfurter Kapitalisten haben ihre industriellen Anlagen
außerhalb des Stadtgebietes begründet. Ein Hauptgrund dafür
war ebenfalls die in der Stadt herrschende zünftlerische Organisation.
Darmstädter, Das Großherzogtum Frankfurt (Frankfurt a. M. 1901)
S. 291.
2) Tröltsch, S. 10.
3) Tröltsch, S. 18.
4) Tröltsch, S. 19.
s) Tröltsch, S. 20 und 28. Wie ein einzeluer Färver in Konstanz
schon in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu einer solchen Stellung
gelangt, darüber s. Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes,
Bd. 1, S. 6523.
) Erbttjeh, S. 29.
' SE