Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

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IX. Die älteste deutsche Steuer. 
§ 1. Das Aufkommen der Bede. 
Als die Franken in Gallien vordrangen, fanden sie dort 
das römische Steuersystem vor. Sie haben dieses auch für Jsich 
nutbar gemacht. Aber allmählich verfiel es. Es ist nicht zu 
einem deutschen Steuersystem geworden. 
Auch eine ausgebildete Zollverfassung fanden die Franken 
in Gallien vor, und diese hielten sie fest: das deutsche Zoll- 
wesen des Mittelalters knüpft an das römische an. Wenn man 
sonach den Zoll als die älteste deutsche Steuer bezeichnen könnte, 
so ist er doch nicht deutschen Ursprungs, wobei wir von der 
Streitfrage absehen, ob der Zoll zu den Steuern im engern 
Sinn zu rechnen ist. 
Deutschen Ursprungs oder wenigstens auf der Grundlage 
der Verfassung des Frankenreichs erwachsen ist dagegen eine 
Abgabe, die seit dem Ende des 12. Jahrhunderts uns in voller 
Deutlichkeit begegnet, aber damals schon eine längere Geschichte 
gehabt hat. In der Literatur lebt sie unter dem Namen Bede, 
und zwar handelt es zich um die landesherrliche Bede. Sie 
darf mit größtem Recht als die älteste deutsche Steuer bezeich- 
net werden. 
Wenn wir sie die älteste deutsche Steuer nennen, so ist sie 
nicht die älteste aller öffentlichen Leistungen, die den Deutschen 
bekannt gewesen sind. Älter sind zweifellos der „Dienst“ für 
den Unterhalt des königlichen Hofs, das Servitium, und der 
für den Unterhalt des Heeres, das Fodrum, das jedem aus der 
Geschichte der italienischen Feldzüge Friedrich Rotbarts geläufig 
ist, aber schon dem alten fränkischen Reich angehört!). Jünger 
1) Vgl. Post, das Fodrum. Straßburger Diss. v. 1880.
	        
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