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IX. Die älteste deutsche Steuer.
§ 1. Das Aufkommen der Bede.
Als die Franken in Gallien vordrangen, fanden sie dort
das römische Steuersystem vor. Sie haben dieses auch für Jsich
nutbar gemacht. Aber allmählich verfiel es. Es ist nicht zu
einem deutschen Steuersystem geworden.
Auch eine ausgebildete Zollverfassung fanden die Franken
in Gallien vor, und diese hielten sie fest: das deutsche Zoll-
wesen des Mittelalters knüpft an das römische an. Wenn man
sonach den Zoll als die älteste deutsche Steuer bezeichnen könnte,
so ist er doch nicht deutschen Ursprungs, wobei wir von der
Streitfrage absehen, ob der Zoll zu den Steuern im engern
Sinn zu rechnen ist.
Deutschen Ursprungs oder wenigstens auf der Grundlage
der Verfassung des Frankenreichs erwachsen ist dagegen eine
Abgabe, die seit dem Ende des 12. Jahrhunderts uns in voller
Deutlichkeit begegnet, aber damals schon eine längere Geschichte
gehabt hat. In der Literatur lebt sie unter dem Namen Bede,
und zwar handelt es zich um die landesherrliche Bede. Sie
darf mit größtem Recht als die älteste deutsche Steuer bezeich-
net werden.
Wenn wir sie die älteste deutsche Steuer nennen, so ist sie
nicht die älteste aller öffentlichen Leistungen, die den Deutschen
bekannt gewesen sind. Älter sind zweifellos der „Dienst“ für
den Unterhalt des königlichen Hofs, das Servitium, und der
für den Unterhalt des Heeres, das Fodrum, das jedem aus der
Geschichte der italienischen Feldzüge Friedrich Rotbarts geläufig
ist, aber schon dem alten fränkischen Reich angehört!). Jünger
1) Vgl. Post, das Fodrum. Straßburger Diss. v. 1880.