40 II. Die Haupttatsacheu der älteren deutschen Agrargeschichte.
In dem Aufkommen der Dreifelderwirtschaft, einer der
Körnerwirtschaften, gelangt die größere Schätzung des Ackerbaues
zum Ausdruck, die wir als eine Folge der inzwischen eingetretenen
Zunahme der Bevölkerung ansehen dürfen. In
den Alpengegenden bleibt die Feldgraswirtschasft im Zusammenhang
mit der fortdauernden größeren Schätzung der Viehwirtschaft,
die dort durch die Verhältnisse nahe gelegt wird, bestehen.
Im übrigen behält auch in dem andern, dem größern Teil
Deutschlands die Viehwirtschaft: starkte Bedeutung, wie ja die
Dreifelderwirtschast neben dem dauernden Pflugland dauerndes
Weideland verlangt. Es wird jett ferner auf Wiesen Wert gelegt,
die der germanischen Urzeit unbekannt waren.
An die Grundherrschaften trat mit der Steigerung ihres
Bessißes eine besondere Anforderung heran: die Ordnung der
Verwaltung für die in einer Hand gehäuften Landmengen.
Die Grundlage der für diesen Zweck, etwa seit dem 8. Jahrh.
durchgeführten Organisation, die wir die Villen- oder Villikationsverfassung
zu nennen pflegen, bildet das uns schon bekannte
Verhältnis, daß, während der Herr nur einen Teil seines Besitzes
in eigerem Anbau bewirtschaftet, von dem andern ihm Abgaben
geliefert und Dienste geleistet werden. Und zwar ist
dieser andere Teil der größere. Planmäßig werden die einem
Grundherrn zugefallenen Besitzstücke in der Weise geordnet,
daß je einem Fronhof eine Mehrzahl von abhängigen Bauerngütern
zugewiesen und unterstellt wird. Die Hofländerei des
Fronhofs wird teils mit eigenen Kräften, überwiegend mit den
Frondiensten abhängiger Bauern bestellt. Die Hauptleistung
der Bauern besteht jedoch nicht in Diensten, sondern in Abgaben.
Bei den ganz großen Grundherrschaften begegnet uns ein stärker
gestaffeltes Verhältnis der Überordnung, indem mehrere Fronhöfe
wiederum unterje einem Haupthof zusammengefaßt werden.
Wenn die Abgaben innerhalb des Villikationssystems die
Frondienste an Bedeutung überwiegen, so bildet doch die wirtschaftliche
Verbindung zwischen dem Fronhof und den zu ihm
gehörigen Bauerngütern, die in der Frondienstleistung liegt,
ein wesentliches Stück der Villenverfassung. Jhr anderes wefsent-