Full text: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

Jem Streite beteiligt ist, ausschließlich vor den in den 
88 44 und 45 genannten Stellen auszutragen. Die 
ra führen den Streit nur durch Vermittlung des 
eichs. ; 
8 44. 
Besonderes Gericht. 
(1) Streitfälle zwischen der Reichsregierung und der 
Gesellschaft über die Auslegung der Bestimmungen 
dieses Gesetzes und der Gesellschaftssatzung, über Maß. 
nahmen auf Grund des Gesetzes oder der Satzung oder 
über sonstige ähnliche Fragen sind der Entscheidung 
eines besonderen Gerichts zu unterbreiten. 
(2) Das Gericht wird beim Reichsgerichte gebildet. 
Es besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. 
Der Vorsitzende und gleichzeitig ein Stellvertreter für 
den Fall der Behinderung des Vorsitzenden werden vom 
Reichsgerichtspräsidenten für fünf Jahre bestellt. 
Beide müssen deutsche Richter von besonderer 
Erfahrung sein. Ihre Wiederbestellung ist zulässig. 
Die Beisitzer werden jeweils für jeden Streitfall vom 
Reichsgerichtspräsidenten bestellt, und zwar, der eine 
Beisitzer auf Vorschlag der Reichsregierung, der zweite 
Beisitzer auf Vorschlag der Gesellschaft. Im übrigen 
gelten für das Gericht die Vorschriften der 88 19 Satz 2 
und 3, 20 bis 22, 24 bis 26, 28 Abs. 1, 29 Abs, 1 und 
Abs. 2 Satz 1 und 8 30 des Gesetzes über den Staats- 
gerichtshof (Reichsgesetzbl. 1921 S. 905) sinngemäß. 
Die näheren Bestimmungen über das Verfahren werden 
durch eine Geschäftsordnung geregelt, die vom Reichs- 
gerichtspräsidenten erlassen und im Reichsgesetzblatte 
veröffentlicht wird. 
(3) Glaubt die Reichsregierung oder die Gesellschaft, 
daß bei Durchführung der Entscheidung des Gerichts 
der Zinsen- und Tilgungsdienst der Reparationsschuld- 
verschreibungen, gefährdet wird, so kann jeder der 
beiden Teile binnen einer Frist von einem Monat seit 
Verkündung der Entscheidung den Schiedsrichter (8 45) 
anrufen, 
(4) Die Reichsregierung und die Gesellschaft können 
ferner den Schiedsrichter ($ 45) anrufen, wenn binnen 
eines Jahres, bei Tariffragen binnen drei Monaten seit 
Eingang des ersten Antrags beim Gericht dessen Ent- 
>09
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.