Der Minister stimmte mir zu. Seines wissens sei
bis dahin Bremen die einzige Stadt, in der die Baufstellen
besonders zur Grundsteuer herangezogen worden seien.
Er betrachtete diese Frage als Kommunalfrage. Die
Kommune schaffe die Werte durch Straßenbahnen, durch
Straßen und sonstige Anlagen. Schon ein Schulbau hebe
den Wert der Umgegend. Er sei deshalb der Meinung,
die Grund- und Gebäudesteuer den Kommunen zu über-
lassen. Es müsse heißen, dem Staate die Personal-, die
Einkommensfteuer, den Gemeinden die fundierten, die auf
den Sachen ruhenden Steuern. In der Kommune heiße
es, der Boden habe den Vorteil der Aufwendungen, der
Boden müsse die Aufwendungen tragen. Das was zu er-
streben wäre, wenn wir auch selbst das Ziel nicht mehr
erleben werden, sei, daß die Einkommensteuer einstmals
die einzige Staatssteuer werden müsse, während dagegen
andere Steuern der Gemeinde zu überlassen seien.
W von Miquel als Finanzminister in wenigen Jah-
ren erfolgreich durchgeführte Steuerreform hat be-
wiesen, in welchem Maße es ihm gelungen ist, seine An-
sichten durchzusetzen. Durch das Einkommenssteuergesetz
vom 24. Juni 1891 ist die lange erstrebte Selbstein-
schätzung mit höheren Steuersätzen für die leistungfähigen
Steuerzahler eingeführt worden. Noch wichtigere Fort-
schritte hat uns das Kommunalabgabengesetz vom 14.
Juli 1898 gebracht. Im g g haben die Gemeinden das
Recht erhalten, zur Deckung von Veranstaltungen von
den Grundeigentümern und Gewerbetreibenden, denen
dadurch besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, Bei-
träge zu den Kosten zu erheben. Damit ist eine wichtige
Forderung der Bodenreformer in der Gesetzgebung zur
Anerkennung gekommen.
Die wichtigsten Neuerungen brachte jedoch der g 25
des Gesetzes, der den Gemeinden die Einführung beson-
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