Full text: Nationale Bodenreform

Der Minister stimmte mir zu. Seines wissens sei 
bis dahin Bremen die einzige Stadt, in der die Baufstellen 
besonders zur Grundsteuer herangezogen worden seien. 
Er betrachtete diese Frage als Kommunalfrage. Die 
Kommune schaffe die Werte durch Straßenbahnen, durch 
Straßen und sonstige Anlagen. Schon ein Schulbau hebe 
den Wert der Umgegend. Er sei deshalb der Meinung, 
die Grund- und Gebäudesteuer den Kommunen zu über- 
lassen. Es müsse heißen, dem Staate die Personal-, die 
Einkommensfteuer, den Gemeinden die fundierten, die auf 
den Sachen ruhenden Steuern. In der Kommune heiße 
es, der Boden habe den Vorteil der Aufwendungen, der 
Boden müsse die Aufwendungen tragen. Das was zu er- 
streben wäre, wenn wir auch selbst das Ziel nicht mehr 
erleben werden, sei, daß die Einkommensteuer einstmals 
die einzige Staatssteuer werden müsse, während dagegen 
andere Steuern der Gemeinde zu überlassen seien. 
W von Miquel als Finanzminister in wenigen Jah- 
ren erfolgreich durchgeführte Steuerreform hat be- 
wiesen, in welchem Maße es ihm gelungen ist, seine An- 
sichten durchzusetzen. Durch das Einkommenssteuergesetz 
vom 24. Juni 1891 ist die lange erstrebte Selbstein- 
schätzung mit höheren Steuersätzen für die leistungfähigen 
Steuerzahler eingeführt worden. Noch wichtigere Fort- 
schritte hat uns das Kommunalabgabengesetz vom 14. 
Juli 1898 gebracht. Im g g haben die Gemeinden das 
Recht erhalten, zur Deckung von Veranstaltungen von 
den Grundeigentümern und Gewerbetreibenden, denen 
dadurch besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, Bei- 
träge zu den Kosten zu erheben. Damit ist eine wichtige 
Forderung der Bodenreformer in der Gesetzgebung zur 
Anerkennung gekommen. 
Die wichtigsten Neuerungen brachte jedoch der g 25 
des Gesetzes, der den Gemeinden die Einführung beson- 
139
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.