Full text: Nationale Bodenreform

Die Pachtraten sollten von der Gemeinde von 15 bis 
zu 15 Jahren festgesetzt werden. Da alle zukünftigen 
Wertsteigerungen der Stadtgemeinde gesichert seien, so 
könne sie in der Gegenwart eine schnelle und zweckmäßige 
Bebauung durch eine niedrige Pachtrate für die erste Pe- 
riode fördern. Professor Adolph Wagner habe schon im 
Jahre 1870 darauf hingewiesen, wie richtig und gerecht 
die Zuwendung des durch die Allgemeinheit geschaffenen 
Wertzuwachsses am städtischem Grund und Boden an die 
Gesellschaft sei. Hätte Berlin seit damals den Zuwachs 
der städtischen Grundrente weggesteuert und die Erträge 
dieser Steuer zum Ankauf des Bodens verwendet, so 
wäre dieser heute Eigentum der Stadt, die daraus eine 
Grundrenteneinnahme von über 80 Millionen Mark 
hätte. Ein Betrag, der sämtliche städtischen und staat- 
lichen Steuern übersteige. Am Schlusse der Eingabe ist 
verlangt worden: 
der Magistrat und die Stadtverordneten-Versamm- 
lung wollten beschließen: 
1. einen Stadterweiterungsfonds von beträchtlicher Höhe zu 
gründen; 
. aus den bewilligten Mitteln preiswerte Terrains inner- 
halb des Weichbildes der Stadt nötigenfalls auf dem Ent- 
eignungwege zu erwerben, und für die erworbenen Ter- 
rains die Errichtung von niedrigen Einzelhäusern mit 
umliegenden Gärten vorzuschreiben; 
3. die erworbenen Terrains als ewiges Eigentum der Stadt 
zu behalten und nur auf dem Wege der Verpachtung an 
gemeinnützige Baugesellschaften und private Baulustige 
gelangen zu lassen. 
Im Anschluß daran sind die in Berlin bestehenden 
gemeinnützigen Bauvereine erssucht worden, bei der Ge- 
meinde die pachtweise überlassung von Bauland zu be- 
antragen. Ähnliche Eingaben sind später an die Städte 
Dessau, Potsdam und Köpenick gerichtet worden. 
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