Die Pachtraten sollten von der Gemeinde von 15 bis
zu 15 Jahren festgesetzt werden. Da alle zukünftigen
Wertsteigerungen der Stadtgemeinde gesichert seien, so
könne sie in der Gegenwart eine schnelle und zweckmäßige
Bebauung durch eine niedrige Pachtrate für die erste Pe-
riode fördern. Professor Adolph Wagner habe schon im
Jahre 1870 darauf hingewiesen, wie richtig und gerecht
die Zuwendung des durch die Allgemeinheit geschaffenen
Wertzuwachsses am städtischem Grund und Boden an die
Gesellschaft sei. Hätte Berlin seit damals den Zuwachs
der städtischen Grundrente weggesteuert und die Erträge
dieser Steuer zum Ankauf des Bodens verwendet, so
wäre dieser heute Eigentum der Stadt, die daraus eine
Grundrenteneinnahme von über 80 Millionen Mark
hätte. Ein Betrag, der sämtliche städtischen und staat-
lichen Steuern übersteige. Am Schlusse der Eingabe ist
verlangt worden:
der Magistrat und die Stadtverordneten-Versamm-
lung wollten beschließen:
1. einen Stadterweiterungsfonds von beträchtlicher Höhe zu
gründen;
. aus den bewilligten Mitteln preiswerte Terrains inner-
halb des Weichbildes der Stadt nötigenfalls auf dem Ent-
eignungwege zu erwerben, und für die erworbenen Ter-
rains die Errichtung von niedrigen Einzelhäusern mit
umliegenden Gärten vorzuschreiben;
3. die erworbenen Terrains als ewiges Eigentum der Stadt
zu behalten und nur auf dem Wege der Verpachtung an
gemeinnützige Baugesellschaften und private Baulustige
gelangen zu lassen.
Im Anschluß daran sind die in Berlin bestehenden
gemeinnützigen Bauvereine erssucht worden, bei der Ge-
meinde die pachtweise überlassung von Bauland zu be-
antragen. Ähnliche Eingaben sind später an die Städte
Dessau, Potsdam und Köpenick gerichtet worden.
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