Full text : Nationale Bodenreform

Die Pachtraten sollten von der Gemeinde von 15 bis
zu 15 Jahren festgesetzt werden. Da alle zukünftigen
Wertsteigerungen der Stadtgemeinde gesichert seien, so
könne sie in der Gegenwart eine schnelle und zweckmäßige
Bebauung durch eine niedrige Pachtrate für die erste Periode
 fördern. Professor Adolph Wagner habe schon im
Jahre 1870 darauf hingewiesen, wie richtig und gerecht
die Zuwendung des durch die Allgemeinheit geschaffenen
Wertzuwachsses am städtischem Grund und Boden an die
Gesellschaft sei. Hätte Berlin seit damals den Zuwachs
der städtischen Grundrente weggesteuert und die Erträge
dieser Steuer zum Ankauf des Bodens verwendet, so
wäre dieser heute Eigentum der Stadt, die daraus eine
Grundrenteneinnahme von über 80 Millionen Mark
hätte. Ein Betrag, der sämtliche städtischen und staatlichen
 Steuern übersteige. Am Schlusse der Eingabe ist
verlangt worden:
der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung
 wollten beschließen:
1. einen Stadterweiterungsfonds von beträchtlicher Höhe zu
gründen;
. aus den bewilligten Mitteln preiswerte Terrains innerhalb
 des Weichbildes der Stadt nötigenfalls auf dem Enteignungwege
 zu erwerben, und für die erworbenen Terrains
 die Errichtung von niedrigen Einzelhäusern mit
umliegenden Gärten vorzuschreiben;
3. die erworbenen Terrains als ewiges Eigentum der Stadt
zu behalten und nur auf dem Wege der Verpachtung an
gemeinnützige Baugesellschaften und private Baulustige
gelangen zu lassen.
Im Anschluß daran sind die in Berlin bestehenden
gemeinnützigen Bauvereine erssucht worden, bei der Gemeinde
 die pachtweise überlassung von Bauland zu beantragen.
 Ähnliche Eingaben sind später an die Städte
Dessau, Potsdam und Köpenick gerichtet worden.

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