Am 16. März 1891 hat der Reichstagabgeordnete Dr.
Ernst Har m en ing in einer vom Bunde für Bodenbesitzreform
veranstalteten öffentlichen Versammlung einen
Vortrag über: „Die Lösung der sozialen Frage durch die
Bodenbesitzreform“ gehalten, worin er seinen politisch
linkssstehenden Parteigenossen die Mahnung entgegengehalten
hat, daß es ohne das Recht der Allgemeinheit auf
die Benutzung von Grund und Boden keine Freiheit
gäbe. Der Vortrag ist vom Bundesvorsstande als Broschüre
(Berlin 1891) herausgegeben und als wirkungvolles
Agitationmittel verwendet worden.
N§ April 1891 hat der Bundesvorstand infolge
des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. August
1890 bei dem Magistrat von Berlin eine Eingabe
über das h eranzi e h en der Anlieger zu den
Kosten von öffentlichen Anlagen eingereicht. Diese Eingabe
war von Flürscheim verfaßt worden und hat wegen
ihrer vortrefflichen Begründung besondere Beachtung
verdient. Man findet sie im Anhang. Es hieß in der
Eingabe, daß es allgemein Gebrauch sei, daß die Kosten
für städtische Maßnahmen, deren Wirkung in einer Werterhöhung
des umliegenden Grundeigentums bestehe, nicht
von den Grundeigentümern im Verhältnis der ihnen zufallenden
Werterhöhungen getragen würden, sondern von
der Gesamtbürgerschaft, troßdem der größte Teil nicht den
geringsten Vorteil davon genieße. Hierin liege nicht nur
eine große Ungerechtigkeit inbezug auf den Grundsatz
von Leistung und Gegenleistung, sondern auch ein Stück
des großen sozialen Problems, zu dessen Lösung am
besten beigetragen werde, wenn solche Gelegenheiten benutzt
würden, um der Aneignung von ausschließlich durch
die Natur oder die Gesellschaft geschaffenen Werte seitens
einzelner Monopolisten entgegenzutreten. Denn daß
in diesen Bodenmonopolen, welche den Fundus zum Ge-1
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