Full text: Nationale Bodenreform

Am 16. März 1891 hat der Reichstagabgeordnete Dr. 
Ernst Har m en ing in einer vom Bunde für Bodenbe- 
sitzreform veranstalteten öffentlichen Versammlung einen 
Vortrag über: „Die Lösung der sozialen Frage durch die 
Bodenbesitzreform“ gehalten, worin er seinen politisch 
linkssstehenden Parteigenossen die Mahnung entgegenge- 
halten hat, daß es ohne das Recht der Allgemeinheit auf 
die Benutzung von Grund und Boden keine Freiheit 
gäbe. Der Vortrag ist vom Bundesvorsstande als Bro- 
schüre (Berlin 1891) herausgegeben und als wirkung- 
volles Agitationmittel verwendet worden. 
N§ April 1891 hat der Bundesvorstand infolge 
des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. Au- 
gust 1890 bei dem Magistrat von Berlin eine Eingabe 
über das h eranzi e h en der Anlieger zu den 
Kosten von öffentlichen Anlagen eingereicht. Diese Ein- 
gabe war von Flürscheim verfaßt worden und hat wegen 
ihrer vortrefflichen Begründung besondere Beachtung 
verdient. Man findet sie im Anhang. Es hieß in der 
Eingabe, daß es allgemein Gebrauch sei, daß die Kosten 
für städtische Maßnahmen, deren Wirkung in einer Wert- 
erhöhung des umliegenden Grundeigentums bestehe, nicht 
von den Grundeigentümern im Verhältnis der ihnen zu- 
fallenden Werterhöhungen getragen würden, sondern von 
der Gesamtbürgerschaft, troßdem der größte Teil nicht den 
geringsten Vorteil davon genieße. Hierin liege nicht nur 
eine große Ungerechtigkeit inbezug auf den Grundsatz 
von Leistung und Gegenleistung, sondern auch ein Stück 
des großen sozialen Problems, zu dessen Lösung am 
besten beigetragen werde, wenn solche Gelegenheiten be- 
nutzt würden, um der Aneignung von ausschließlich durch 
die Natur oder die Gesellschaft geschaffenen Werte seitens 
einzelner Monopolisten entgegenzutreten. Denn daß 
in diesen Bodenmonopolen, welche den Fundus zum Ge- 
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