von dem Abgeordneten Schrader und dem Stadtverordneten
Wohlgemuth gegründete Berliner Baugenosssssenschaft,
die mit dem Bau und Verkauf von kleinen
Wohnhäusern gute Erfolge erzielt hatte, hatte es vorgezogen,
selbständig vorzugehen. Sie hatte sich an den Berliner
Magistrat mit der Bitte gewendet, ihr städtische
Grundstücke zu billigen Preisen zu verkaufen. Ic< erhob
dagegen Einspruch, weil dieser Verein die Häuser nicht
als genossensschaftliches Eigentum behielt, sondern an
seine Mitglieder verkaufte. Es war deshalb keine Gewähr
dagegen vorhanden, daß die verkauften Häuser später
durch Aftermieter übermäßig ausgenutzt und mit Gewinn
weiterverkauft würden, wie ich es in Kopenhagen
bei den Häusern des dortigen großen Bauvereins gesehen
hatte.
Einige Zeitungen, unter anderen das Hamburger
Jremdenblatt, gaben mir Recht. Andere, wie der Hannoversche
Courier, wollten darin einen seltsamen Widerspruch
zu unseren früheren Beschlüssen zur Wohnungfrage
finden und meinten, daß man sich gegen mißbräuchliche
Verwertung derartiger Kleinhäuser durch Eintragungen
in das Grundbuch schützen könne. Auf Hergabe
von Bauland gegen Zeitpacht würde sich die Stadt Berlin,
die sehr konservativ sei, und vor Neuerungen zurückschrecke,
nicht einlassen.
Diese Begründung war gegenüber der Verwaltung
der freissinnigen Reichshauptstadt gewiß noch seltsamer
als der Widerspruch, den man in unserem vorgehen finden
wollte. Der Erfolg war, daß aus dem Verkauf von
städtischem Bauland an die Genossenschaft nichts wurde.
Der zweite, die Öffentlichkeit bei jeder Gelegenheit auf
die Bodenfrage hinzuweisen, war daneben erreicht
worden.
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