schaftsteuer bestehe in den meisten europäischen Kultur-
staaten; während diese aber in Frankreich 106 Millionen
Mark oder 2,85 Mark auf den Kopf der Einwohner be-
trage und in England 160 Millionen Mark oder 4,50
Mark, in Belgien 3 Mark und in Holland 3,20 Mark auf
den Kopf der Bevölkerung, sind in den gesamten deutschen
Einzelstaaten durch die Erbschaftsteuer nur 183 375 000
Mark oder 29 Pfennig auf den Kopf der Einwohner auf-
gebracht worden.
Die Geringfügigkeit des Ertrages in Deutschland war
nach Berg eine Folge der zahlreichen Steuerbefreiungen
nächster Verwandschaftgrade gewesen, die in Frankreich
und England nicht gewährt würden, ohne daß die Be-
lastung dort schwer empfunden werde. Aus einer refor-
mierten Erbschaftsteuer würden am zweckmäßigsten die
Mittel zur Vergesellschaftung des Bodens gewonnen.
Die Aufnahme der Reform der Erbschaftsteuer und deren
Verwendung in unser Programm werde uns in weiten
Kreisen Freunde erwerben und namentlich der Sozial-
demokratie den stetigen Einwand gegen unsere Bestre-
bungen nehmen, daß wir über dem Kampf gegen das
immobile Kapital die derzeitigen Auswüchse des mobilen
Kapitals übersähen. Er wiederholte am Schlusse die in
seinem Buch enthaltenen Vorschläge und empfahl folgen-
den Beschluß, der von der Versammlung angenommen
wurde:
Die Erträge einer zu reformierenden, nach der Entfer-
nung der Verwandtschaft und Höhe des Vermögens progressi-
ven Erbschaftsteuer sind abzüglich der Unkosten der Stadtver-
waltung den einzelnen Bundesstaaten im Verhältnis ihrer
Matrikular-Beitragpflicht zur Verwendung nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen zu überweisen:
Es sind zu verwenden: '/, des überwiesenen Betrages, und
zwar je zur Hälfte zur Verstaatlichung:
a. des Grund und Boden in den Städten oder deren Um-
gebung;
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