Full text : Nationale Bodenreform

Dem § 8 wurde auf meinen Vorschlag ein Satz über
den Erwerb einer lebenslänglichen Mitgliedschaft hinzugefügt,
 sodaß dieser lautete:
§ 8. Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag nach
eigenem Ermessen, mindestens eine Mark. Die Mitglieder
werden aufgefordert, das Bundesorgan zu halten. Mitglieder,
 die einen einmaligen Beitrag von mindestens 100 Mark
leisten, werden lebenslängliche Mitglieder des Bundes und
sind von weiteren Beiträgen entbunden.
Als ich zuerst in einer Mitgliederversammlung den
Vorsschlag gemacht hatte, zur Verbesserung unserer Finanzen
 den Mitgliedern den Erwerb der lebenslänglichen
Mitgliederschaft für hundert Mark zu ermöglichen, war
mein Vorschlag von den anwesenden mit frohem
lachen begrüßt worden. Die Verhältnisse des Bundes
erschienen allen so wenig gesichert, daß der Vorteil, den
ich den Mitgliedern für den zu zahlenden Betrag gewähren
 wollte, in heiterem Gegensatz dazu stand.
Es haben sich aber doch Bundesfreunde gefunden,
denen das Opfer, das sie bringen sollten, nicht zu groß im
Verhältnis zu dem erschienen ist, was sie dadurch erlangen
 konnten. Ich will als erste, die in das goldene Buch
des Bundes eingetragen sind, Wilhelm Emanuel Backhaus,
 Dr. Leo Arons, Fritz Borstell, Rechtsanwalt Bieber,
 Michael Flürsscheim, Pastor Zollmann und mich hier
nennen. In den ersten Jahren ist ihre Zahl nur langsam
 gewachsen. Bis Ende 1898 waren es vierzehn. Zwanzig
 Jahre später hatten aber mehr als viertausend Bundesfreunde
 die lebenslängliche Mitgliedschaft erworben.
Der Bund hat dadurch sehr erwünschte Zuwendungen erhalten,
 ohne die er zu Zeiten seine Aufgaben kaum zu
erfüllen vermocht hätte.
Bei der Neuwahl des Vorstandes wurden zu Vorsitzenden
 Fabrikbesitzer Freese, Rechtsanwalt Dr. Harmening
 und Privatdozent Dr. Leo Arons gewählt. Zu

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