Full text: Nationale Bodenreform

Dieser Vorwurf war unbegründet. Der Satz, der da- 
mals statt des bisherigen an die Spitze unseres Blattes 
gestellt wurde, war der neue s 1 unserer Bundessatzun- 
gen, der in der Hauptversammlung vom 12. Oktober 1891 
unter Mitwirkung Flürscheims vom Vorstande bean- 
tragt und von der Hauptversammlung einstimmig ange- 
nommen worden war. Es sollte mit dieser Änderung 
keineswegs eine Abwendung von Flürscheims Auf- 
fassung der Krisen und der Zinsfrage ausgesprochen wer- 
den, die ich auch heute noch für richtig halte. Die neue 
Kopfinschrift war nur gewählt worden, weil wir in unse- 
ren Satzungen keine volkswirtschaftlichen Auseinander- 
setzungen geben, sondern nur die Forderung erheben 
wollten, den Boden der Gesamtheit zurückzugewinnen. 
Cunzwischen hatte der Ausschuß zur Beratung des Vor- 
LIrechts der Bauhandwerker, dem außer den beiden 
Referenten und mir die Bauhandwerker August Brucks, 
Hermann Jahn, B. Müller, Julius Bandke und die 
Rechtsanwälte Harmening, Eschenbach, Berg und Dr. 
Bieber angehörten, sechs Sitzungen abgehalten, in denen 
ein Vorschlag ausgearbeitet worden war, der von mir 
mit einer ausführlichen Begründung versehen, dem 
Staatssekretär des Reichsjustizamts überreicht werden 
sollte. Da ich über diese Vorgänge in meinem Buch: 
„Das Pfandrecht der Bauhandwerker“*) ausführlich be- 
richtet habe, so kann ich davon Abstand nehmen, auf diese 
Sache hier ausführlicher einzugehen. 
Wir haben als Urheber der großen Verluste, die die 
Bauhandwerker bei HZuwangpverssteigerungen erlitten 
haben, nicht die Bauunternehmer angesehen, die in den 
meisten Fällen nur Strohmänner ihrer kapitalistischen 
Hintermänner sind. Die wirklichen Ursachen haben für 
uns in den Fehlern unserer Hypothekenordnung gelegen, 
*) Leipzig 1910. 2. Auflage. 
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