Full text: Nationale Bodenreform

Grundbuchblätter anzulegen gestatte, das Grundbuch 
also nicht geschlossen, sondern erweitert werde.*) Der 
Verlauf der Dinge hat ihm darin nicht Recht gegeben, 
denn das Erbbaurecht ist bis jetzt praktisch nur auf schul- 
denfreiem Boden angewendet worden. Ich verweise in 
dieser Hinsicht besonders auf die Erfahrungen, die die 
Stadt Posen damit gemacht hat. Seine Bedenken gegen 
die Verstaatlichung der Eisenbahnen sind ebensowenig 
durch den Gang der Dinge gerechtfertigt worden. 
D? Überschätzung der englischen Verhältnisse in 
seinen Schriften haben wir nie beipflichten können. 
Wir haben immer gefunden, daß sich dort neben einigen 
Vorzügen tiefe Schatten seigen, und daß die Einrichtun- 
gen Englands uns durchaus nicht als Vorbilder dienen 
können. Lothar Bucher hat gesagt, daß die Wahrheit nir- 
gends so versteckt sei, wie in England (Der Parlamenta- 
rismus, wie er ist S. 7), und Flürscheim hat schon vor 40 
Jahren mit Recht England das Land der Freiheitphrasen 
und der Knechtschaftwirklichkeit genannt.**) Einige Irr- 
tümer in Betas Mitteilungen über englische Verhältnisse 
sind ihm später von Adolf Pohlman-Hohenaspe in der 
Deutschen Volksstimme 1908 S. 672 und 1904 S. 41 nach- 
gewiesen worden. Wenn Beta aber in Wort und Schrift 
gegen unser Hypothekensystem und für das Vorrecht der 
Bauhandwerker, für die Unversschuldbarkeit des Bodens, 
für die Erweiterung des Enteignungrechtes und für ein 
Heimstättenrecht eingetreten ist, hat er bei uns immer 
volle Zustimmung gefunden. 
Beta hat mir einmal geschrieben, daß er die zarte 
Pflanze des englischen Billigkeitrechtes, des Equity 
System, in deutschem Boden heimisch machen wolle, wo 
- *) Y rie: ;Nttesgt g ui Ye reitigrs Wohnungnot. Bayreuther 
y re B. . <eim, Michael, Deutschland. in 100 Jahren. S. 14. 
1 87
	        
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