Full text : Nationale Bodenreform

Grundbuchblätter anzulegen gestatte, das Grundbuch
also nicht geschlossen, sondern erweitert werde.*) Der
Verlauf der Dinge hat ihm darin nicht Recht gegeben,
denn das Erbbaurecht ist bis jetzt praktisch nur auf schuldenfreiem
 Boden angewendet worden. Ich verweise in
dieser Hinsicht besonders auf die Erfahrungen, die die
Stadt Posen damit gemacht hat. Seine Bedenken gegen
die Verstaatlichung der Eisenbahnen sind ebensowenig
durch den Gang der Dinge gerechtfertigt worden.
D? Überschätzung der englischen Verhältnisse in
seinen Schriften haben wir nie beipflichten können.
Wir haben immer gefunden, daß sich dort neben einigen
Vorzügen tiefe Schatten seigen, und daß die Einrichtungen
 Englands uns durchaus nicht als Vorbilder dienen
können. Lothar Bucher hat gesagt, daß die Wahrheit nirgends
 so versteckt sei, wie in England (Der Parlamentarismus,
 wie er ist S. 7), und Flürscheim hat schon vor 40
Jahren mit Recht England das Land der Freiheitphrasen
und der Knechtschaftwirklichkeit genannt.**) Einige Irrtümer
 in Betas Mitteilungen über englische Verhältnisse
sind ihm später von Adolf Pohlman-Hohenaspe in der
Deutschen Volksstimme 1908 S. 672 und 1904 S. 41 nachgewiesen
 worden. Wenn Beta aber in Wort und Schrift
gegen unser Hypothekensystem und für das Vorrecht der
Bauhandwerker, für die Unversschuldbarkeit des Bodens,
für die Erweiterung des Enteignungrechtes und für ein
Heimstättenrecht eingetreten ist, hat er bei uns immer
volle Zustimmung gefunden.
Beta hat mir einmal geschrieben, daß er die zarte
Pflanze des englischen Billigkeitrechtes, des Equity
System, in deutschem Boden heimisch machen wolle, wo
- *) Y rie: ;Nttesgt g ui Ye reitigrs Wohnungnot. Bayreuther
y re B. . <eim, Michael, Deutschland. in 100 Jahren. S. 14.

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